Das Diesel-Verbot war notwendig geworden, weil die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und mehrfach Recht bekommen hatte. Zunächst war der Freistaat dafür zuständig, mittels des sogenannten Luftreinhalteplans die Grenzwerte in München einzuhalten. Doch Mitte 2021 wälzte die Staatsregierung die Verantwortung auf die Stadt ab. Die Rathausspitze erarbeitete daraufhin den Kompromiss mit der DUH. Nun müssen wieder Gerichte entscheiden.
Zuversichtlich macht die Kritiker des Verbots ihr Rechtsbeistand. Der Jurist Claus-Peter Martens hatte bereits in Berlin Erfolge erzielt. In der Bundeshauptstadt galt seit Juli 2019 ein Fahrverbot auf acht Strecken-Abschnitten. Martens hatte mit zwei Mandanten dagegen geklagt und hatte Recht bekommen. 2021 wurden die ersten vier Fahrverbote vom Senat aufgehoben, im Sommer jetzt auch die übrigen.