Erweitertes Diesel-Fahrverbot in München tritt in Kraft – auch bei grüner Plakette
Mit Februar tritt ein weitreichendes Fahrverbot für ältere Diesel-Autos in München in Kraft. Da hilft auch keine grüne Plakette – aber es gibt Ausnahmen.
München – Lange hatte der Streit um die zu schlechte Luft an den viel befahrenen Straßen in München die Stadt fest im Griff gehabt. Doch statt mit einem Gerichtsurteil einigte man sich mit einem Kompromiss. Der hat nun ab Februar für einige Autofahrer weitreichende Konsequenzen.
Diesel-Fahrverbot in München: Mittlerer Ring nun auch Teil der Umweltzone
Am Mittwoch, 1. Februar, tritt in München das erweiterte Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Kraft. Hintergrund ist, dass die Luft an den viel befahrenen Straßen in der bayerischen Landeshauptstadt weiterhin zu schlecht ist. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden nicht eingehalten – vor allem die Messstationen am Mittleren Ring registrieren teils deutlich zu hohe Werte. Den größten Anteil daran haben Dieselmotoren, weswegen ab Februar ein erweitertes Fahrverbot in Kraft tritt.

Dieses beinhaltet die Eingliederung des Mittleren Rings in die Umweltzone. Zuvor war es nur deren äußerster Rand. Zusätzlich fallen künftig auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 unter das Verbot – selbst wenn sie eine grüne Plakette haben. Allerdings wird es auch umfangreiche Ausnahmen geben.
Die grüne Plakette und Abgasnormen
Grundsätzlich braucht ein Auto, um in die Umweltzone fahren zu dürfen, eine grüne Plakette. Sie wurde 2007 eingeführt und ist Pflicht in den deutschen Umweltzonen. Ab 1. Februar reicht die grüne Plakette jedoch nicht mehr, um automatisch für das Stadtgebiet auf und innerhalb des Mittleren Rings zugelassen zu sein. Entscheidend sind hier künftig die jeweiligen Abgasnormen der Fahrzeuge.
Abgasnormen werden abhängig vom Kraftstoffverbrauch, Fahrzeugtyp und Schadstoffausstoß an Autos vergeben. Aktuell gibt es die Schadstoffklassen Euronorm 1 bis 6. In der Münchner Umweltzone dürfen (abgesehen von den aufgeführten Ausnahmen) ab Februar keine Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder niedriger fahren.
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Diesel-Fahrverbote in München: Ausnahmen – und die nächsten Stufen im Falle eines Scheiterns
Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker mit Parklizenz und Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst dürfen weiterhin mit älteren Dieselfahrzeugen in die Umweltzone fahren. Zudem gibt es auch Ausnahmen für Härtefälle, Umzüge und Arztbesuche.
Insgesamt stellen die ab Februar geltenden Diesel-Fahrverbote die erste von drei möglichen Stufen dar. Werden die Stickstoffdioxid-Werte auch im Oktober noch übertreten, tritt Stufe zwei in Kraft. Dann müssten ab 1. Oktober 2023 auch Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5 vor dem Mittleren Ring Halt machen. Reicht auch diese Stufe nicht, kommt es im April 2024 zur dritten und letzten Stufe: Ab 1. April 2024 würden dann die generellen Ausnahmen wegfallen, Taxen, Handwerker, Schichtdienstleistende und Pflegedienste dürften aber weiterhin mit einer Sondergenehmigung in die Umweltzone fahren.
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Stickstoffdioxid gesundheitsgefährdend – München wurde verklagt
Der vereinbarte Kompromiss erfolgte als Antwort auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe, die wegen der seit Jahren überschrittenen Grenzwerte tätig geworden war. Laut Stadt sei der Kompromiss aber besser als ein damit umgangenes Gerichtsurteil, da der Kompromiss sofortige Lösung verspricht – und weitere Stufen bei Erfolg nichtig macht, während ein Gerichtsurteil nicht mehr hätte verändert werden können.
Stickstoffdioxid stellt eine Gefährdung für die Gesundheit dar. Laut Umweltbundesamt ist vor allem der Straßenverkehr für dessen hohe Emissionen verantwortlich. Stickstoffdioxid kann Atemwegsbeschwerden auslösen und steht im Zusammenhang mit vielen Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems. Außerdem bildet er bodennahes Ozon und Feinstaub. (fhz)
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