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„Politisch motivierter Angriff aufs Auto“: Berlin macht Weg für Diesel-Scanner in München frei

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Seit 1. Februar dieses Jahres gibt es das Verbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 in München.
Seit 1. Februar 2023 gibt es das Verbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 in München. © Sven Hoppe

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das es München ermöglichen würde, künftig auch Diesel-Scanner einzusetzen.

München - Berlin macht den Weg frei für die Diesel-Scanner in München. Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (20. Oktober) eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Dabei geht es auch um die Frage, wie bei dem Mangel an Personal das Parkraummanagement ausgebaut werden kann.

Geplante Reform der Verkehrsüberwachung: München soll Falschparker selbst abschleppen dürfen

Münchens Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) hatte, wie berichtet, eine Reform der kommunalen Verkehrsüberwachung vorgeschlagen. Die Stadt soll künftig mehr und auch außerhalb von Tempo 30-Zonen blitzen, Verkehrssünder selbst abschleppen dürfen. Ferner möchte Sammüller-Gradl Scanner-Fahrzeuge zum Einsatz bringen. Dabei würden Nummernschilder automatisiert erfasst und mit Ausnahmegenehmigungen abgeglichen. Neben Parkausweisen könnte das System auch kontrollieren, wer sich an das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone hält. Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen Diesel mit der Euronorm 4 seit Februar nicht mehr fahren – außer eben mit Ausnahmegenehmigung.

Weil ein solches Scanner-System bislang gegen geltendes Recht verstößt, hatte Sammüller-Gradl in einer Beschlussvorlage OB Dieter Reiter (SPD) gebeten, sich beim Bund für eine Änderung der Rechtslage einzusetzen. Das ist nun offenbar bereits ohne Zutun des Rathaus-Chefs erfolgt. Das neue Gesetz muss aber noch durch den Bundesrat.

Verkehrsüberwachung in München: Stimmt der Bundesrat zu, könnten Scanner-Fahrzeuge zum Einsatz kommen

Würde der zustimmen, könnten in München bald schon Scanner-Fahrzeuge unterwegs sein. Wie es in einem Schreiben des Bundestages heißt, seien bisher ausschließlich die Außendienstkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung dafür zuständig, jedes Fahrzeug einzeln anhand ausgelegter Parkberechtigungen zu prüfen. Ein Mitarbeiter schaffe etwa 50 Fahrzeuge pro Stunde. Die Scanner-Fahrzeuge könnten 1000 Kennzeichen pro Stunde kontrollieren.

Weiter heißt es: „Durch den Einsatz von Scan-Fahrzeugen wird, so zeigen es Erfahrungen unter anderem in Amsterdam und in Paris, die Befolgungsquote im Sinne einer regelkonformen Nutzung des öffentlichen Parkraums signifikant erhöht. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten sinkt, die Verkehrssicherheit wird erhöht.“

Der Münchner Stadtrat hat am Dienstag (24. Oktober) eine Entscheidung über die von Sammüller-Gradl geplante Reform vertagt. Das Thema soll am 28. November noch mal auf die Tagesordnung, die CSU lehnt einige Punkte bereits ab, etwa ein Service-Telefon, bei dem Münchner melden können, wenn falsch geparkt wird. „Die grünen Pläne sind ein politisch motivierter Angriff aufs Auto“, sagt CSU-Fraktions-Vize Evelyne Menges. „Bürger dazu zu motivieren, durch die Straßen zu laufen und Park-Verstöße telefonisch dem Amt zu melden, ist nichts anderes als die Förderung von Denunziantentum. Wer etwas melden will, kann die Polizei anrufen.“

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CSU-Kritik an Reform-Plänen des Kreisverwaltungsreferates: „Grüne wandeln sich zur Partei der Überwachung“

Das gelte auch für Autos, die abgeschleppt werden sollen. „Die Grünen wandeln sich immer stärker zu einer Partei der Überwachung und der Verbote.“ Noch vor zehn Jahren hätten sie die Videoüberwachung zur Bekämpfung von Straftaten abgelehnt, zum Beispiel am Orleansplatz. „Heute fordern sie Videotechnik schon zur Überwachung von Ordnungswidrigkeiten. Ob jemand eine Genehmigung für sein Diesel-Auto hat, ist keine Frage der öffentlichen Sicherheit. Da ist Videoüberwachung völlig unverhältnismäßig.“

Ob jemand eine Genehmigung für sein Diesel-Auto hat, ist keine Frage der öffentlichen Sicherheit. Da ist Videoüberwachung völlig unverhältnismäßig.

Evelyne Menges, CSU-Fraktions-Vize

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht ferner vor, den Städten und Gemeinden größere Spielräume bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs einzuräumen. Dies geschieht, indem das Gesetz neben der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats soll die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr geändert werden, damit den Kommunen beispielsweise die Einführung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen oder Zebrastreifen erleichtert wird. Auch eine Erprobung sogenannter Blue Lanes – Fahrspuren, die für besonders klimafreundliche Fahrzeuge reserviert sind – wird den Kommunen ermöglicht.

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„Dies ist eine wirklich gute Nachricht für München, denn viele Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wurden bisher durch die Pflicht zum Nachweis einer konkreten Gefahrenlage erschwert“, sagt Grünen-Chefin Mona Fuchs. „So kann zum Beispiel für Verbindungsstrecken zwischen zwei Tempo-30-Zonen bis zu einer Länge von 500 Metern künftig ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.“ Damit werde das unsinnige Beschleunigen und Abbremsen auf solchen Strecken unterbunden, und der Verkehr kann besser fließen. „Schade aber, dass es bisher keine Verständigung über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gegeben hat.“

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