Illegaler Abriss des Uhrmacherhäusl: Besitzer muss erneut vor Gericht - empfindliche Strafe droht

2017 wurde das Uhrmacherhäusl in Giesing illegal abgerissen. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof verfügte, dass das Gebäude wiederaufgebaut werden muss, ist vor Ort noch eine Ruine. Ab Mittwoch muss sich der Besitzer erneut vor Gericht verantworten.
Es war ein Stück München, das an jenem Tag gestorben ist: Viele Bürger schauen noch heute mit viel Wut auf den 31. August 2017, als das Uhrmacherhäusl in Giesing einfach abgerissen worden war – ohne Genehmigung. Tradition musste der Profitgier des Eigentümers in der Oberen Grasstraße weichen, der vom Amtsgericht zu einer hohen Geldstrafe wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde. Doch sein Urteil hat Andreas S. erfolgreich angefochten, am Landgericht wird sein Strafprozess von Mittwoch an nun neu aufgerollt.
Insgesamt 15 Verhandlungstermine hat das Berufungsgericht angesetzt, zu einem Urteil soll es erst Ende Februar 2024 kommen. Zufrieden ist in München kaum jemand über diese Aufarbeitung. Denn frühestens sechseinhalb Jahre nach dem illegalen Abriss könnte es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen.
München: Eigentümer des Uhrmacherhäusl muss sich erneut vor Gericht verantworten
Und aufgebaut worden ist das Uhrmacherhäusl in der denkmalgeschützten Feldmüllersiedlung bis heute nicht - obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof genau das verfügt hatte. Tatsächlich gleicht die Baulücke vor Ort weiterhin eine Ruine.
„Wer Mieter raus ekelt und denkmalgeschützte Häuser illegal abreißt kommt damit nicht durch“, hatte sich Oberbürgermeister Dieter Reiter nach dem Urteil des Münchner Amtsgerichts im Sommer 2022 noch gefreut. 132 500 Euro musste Andreas S. laut Urteil zahlen. Er soll dem mitangeklagten Bauunternehmer Cüneyt C. den Auftrag zum Abriss des Hauses erteilt haben, um eine größere Immobilie hochzuziehen. C. sprach dagegen stets von einem groben Fehler des Baggerfahrers. Beide wiesen die Schuld von sich.
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