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Blaulicht auf Privatauto: 21-Jähriger narrt die Polizei - wilde Verfolgungsjagd durch Münchner Vorort

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Dieser Streich wird teuer! Ein 21-Jähriger ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nachts mit einem gekauften Blaulicht auf seinem Mercedes herumfuhr. Mit mehr als 100 km/h hängte er dabei einen Streifenwagen ab - jetzt ist sein Führerschein weg.

München - Ob er die Folgen für diese absurde Idee nicht überrissen hat? Diese Frage stellte sich am Münchner Amtsgericht über einen 21-jährigen Veranstaltungstechniker. Er hatte im August 2022 ein Blaulicht auf das Dach eines Mercedes gesetzt und fuhr damit durch einen Münchner Vorort.

Dumm nur: Dabei passierte er die echte Polizei, die natürlich sofort die Verfolgung aufgenommen hatte. „Dieses Auto ist regelrecht an uns vorbeigeschossen“, sagte ein Beamter vor dem Amtsgericht aus. „Schätzungsweise mit mehr als 100 Stundenkilometern.“ Er habe zunächst in der Zentrale gefragt, ob es aktuell einen Einsatz im Gewerbegebiet Hohenbrunn gebe - denn hier waren in der Vergangenheit mehrere Einbrüche bekannt geworden. Die Antwort: nein.

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21-Jähriger stellt Auto in Wohngebiet ab – Bewohner ruft Polizei

„Wir sind kaum hinterhergekommen“, erinnern sich die Beamten. Den 21-Jährigen konnten sie aber dennoch schnappen. Denn er hatte das Auto - wohl aus Angst - in der Auffahrt eines Wohngebiets abgestellt. Doch dessen Bewohner rief dann wiederum die Polizei. Die schnappte den Fahrer dann, als er zu Fuß durch das Viertel lief.

Blaulicht
Ein Streifenwagen der Polizei steht mit Blaulicht an einem Einsatzort. © Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

„Aus meiner Sicht eine unglückliche Aktion“, sagt Verteidiger Roland Autenrieth, der den 21-Jährigen erfolgreich verteidigte. „Aber er hat seine Lektion gelernt.“ Denn vom Amtsgericht gab es eine deftige Strafe: 2100 Euro muss der Angeklagte zahlen, der nun nicht nur wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde, sondern aufgrund der immensen Geschwindigkeit auch wegen illegalen Kraftfahrzeugrennen. Zudem wird sein Führerschein für vier Monate einbehalten.

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