Münchner Millionen: Immobilien-Werte schießen durch die Decke – Fachanwalt gibt Tipps für Erben
In vielen Erbfällen sind Immobilien Teil der Erbmasse – vor allem in München geht es hier um viele Millionen Euro. Dies wirft in bestimmten Fällen aber besondere Probleme des Erbrechts auf. Ein Fachanwalt klärt dazu auf und gibt wichtige Hilfestellungen für Erben.
Wer in München Eigentum besitzt, wird schnell zum Millionär. Denn die Verkehrs- und Bodenrichtwerte schießen seit Jahren durch die Decke. Wer Immobilien dagegen vererben will, steht häufig vor einem Problem, denn das Finanzamt kassiert mit. In Form von hohen Steuern. 2023 ist das Immobilien-Erbe noch einmal teurer geworden. Viele Erblasser sowie die Erben stellt das vor Probleme, die Prof. Wolfgang Böh sehr gut kennt. Für unsere Redaktion erklärt der Fachanwalt für Erbrecht die wichtigsten Tipps und Konstellationen.
Münchner Millionen: Immobilien-Werte schießen durch die Decke - Fachanwalt gibt Tipps für Erben
Die Immobilie als Familienheim: „Erbt etwa ein Kind die Immobilie von einem Elternteil, das die Immobilie noch bewohnt hat, ist es erbschaftssteuerlich interessant, diese Immobilie als Familienwohnheim zu übernehmen“, sagt Böh. Es gebe unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Steuerbefreiung, die einen großen Vorteil bietet.
Die Immobilie bei mehreren Erben: „Entsteht im Erbfall eine Erbengemeinschaft, etwa zwischen mehreren Geschwistern, dann fällt die Immobilie auch allen Miterben zu“, erklärt der Münchner Erbrechtsexperte. „Diese müssen sich einigen, ob und wie die Immobilie aufgeteilt oder verwertet wird. Falls keine Einigung erzielt wird, hilft im Einzelfall die Teilungsversteigerung der ganzen Immobilie beim örtlich zuständigen Amtsgericht.“ Der Erlös aus der Versteigerung falle in die Erbmasse.

Die Immobilie als Erbschaftssteuerproblem: „Eine geerbte Immobilie kann zu Liquiditätsproblemen führen, etwa dann, wenn die Immobilie im Betriebs- oder landwirtschaftlichen Vermögen stand und der Erbfall zu einer Besteuerung wegen Betriebsaufgabe führt oder wenn die Immobilie der einzige Nachlasswert ist und die Erbschaftssteuer hoch ausfällt“, sagt Wolfgang Böh. Es sei in diesen Fällen zu prüfen, ob mit dem Finanzamt nicht wenigstens eine Stundung ausgehandelt werden kann, damit man Zeit hat, die Immobilie zu veräußern.
Die Immobilie im Testament: Insbesondere Eltern versuchen, Immobilienvermögen „gerecht“ an die Kinder zu verteilen. „Dies wird versucht, indem man einzelne Immobilien einzelnen Kindern im Testament zuweist“, sagt Wolfgang Böh. Es führe aber häufig nicht zu einer gerechten Lösung, „sondern zu noch mehr Streit, insbesondere wenn die Verteilung juristisch nur laienhaft vorgenommen wird“.
Die vermietete Immobilie: Erbt man eine vermietete Immobilie, übernimmt man automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag - und damit auch alle Probleme mit der Mieterpartei. „Hier sollte auf Kündigungsfristen und Ansprüche aus dem Mietverhältnis geachtet werden, aber auch auf die einkommensteuerliche Behandlung“, rät Wolfgang Böh.
Die Immobilie im Ausland: „Das kann zu Abwicklungsproblemen im Erbfall führen, vor allem, wenn die Immobilie nicht in der EU belegen ist“, gibt der Fachanwalt zu bedenken. „Denn es gibt viele Länder, die die Anwendbarkeit des eigenen Erbrechts für inländische Immobilien anordnen.“ Für die Auslandsimmobilie könne dann ein anderes Erbrecht gelten und die Abwicklung erschweren.
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