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Dreiste Parkplatz-Abzocke? Münchnerin muss fast 500 Euro blechen

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Parkplatz von oben
Bärbel K. (53) hatte ihren Tiguan nach dem Skifahren abgestellt und musste zahlen. © privat/IMAGO /Rolf Poss

Nach dem Skifahren stellte Bärbel K. (53) ihr Auto auf einer Schotterfläche im Zillertal ab. Zu Unrecht, wie sie erst später erfuhr – doch dann musste sie Hunderte Euro Strafe zahlen. Die Geschichte einer sogenannten „Besitzstandsstörung“.

Falschparken in München: Das kostet üblicherweise 25 Euro. Ganz anders aber bei unseren Nachbarn in Österreich: Dort ist man schnell auch mal bei fast 500 Euro, wie Bärbel K. (53) leidvoll erfahren musste. Im April war die Oberschleißheimerin im Zillertal zum Skifahren gewesen. In Mayrhofen wollte danach mit Freunden zum Einkaufsbummel. Ihren VW Tiguan stellte sie auf einer Schotterfläche am Ortsrand ab. „Dort standen mehrere Autos“, sagt Bärbel K.. „Ein Verbotsschild haben wir nicht gesehen.“

Doch das Parken kam sie teuer zu stehen: 436,23 Euro musste Bärbel K. dafür zahlen. Denn offiziell gehört das Grundstück, auf dem sie geparkt hatte, einem österreichischen Anwohner. Und der schaltete einen Anwalt ein…

Münchnerin parkte im Zillertal falsch - und muss 436 Euro zahlen

„Zwei Wochen später erhielt ich einen Brief von der Kanzlei und wurde zur Zahlung von 255,05 Euro aufgefordert“, erzählt K. Ihr Auto sei widerrechtlich abgestellt gewesen: „Dieses Verhalten stellt rechtlich gesehen eine Besitzstandsstörung dar“, heißt es in dem Schreiben.

Darin wird auch direkt mit einem Gerichtsprozess gedroht, wenn man die Zahlung nicht innerhalb einer Woche begleicht. „Die Verhältnismäßigkeit war für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Bärbel K. Die Frist der Anwaltskanzlei hatte sie nicht eingehalten, danach kam der nächste Hammer: Nur zwei Wochen später wurde sie vom Bezirksgericht Zell am Ziller offiziell vorgeladen. Denn wegen des Parkvergehens hatte der österreichische Anwohner Bärbel K. sofort verklagt, nachdem sie nicht zahlte.

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Ärger über „Gebührenfalle“: Grundstücksbesitzer rechtfertigt sich

Doch nun belief sich die geforderte Summe samt Gerichtskosten schon auf 436,23 Euro. „Da sind wir eingeknickt und haben bezahlt“, sagt K. Denn wäre es zu dem anberaumten Gerichtstermin Ende September gekommen, wären wohl noch höhere Kosten aufgelaufen. „Im Nachhinein ärgerlich“, sagt Bärbel K. „Besucher vor Ort sollten auf diese Gebührenfalle hingewiesen werden“, fordert sie - und versteht nicht, warum es etwa kein Absperrband gab.

Gegen den Verdacht der Abzocke wehrt sich der Besitzer aber – sein Grundstück sei „mit Steinen abgegrenzt“, sagt Anwalt Heinrich Luchner. Zwei Schilder wiesen auf den Parkplatz hin. Und: „Dieses Grundstück dient als Parkplatz für den Hotelbetrieb und andere Betriebe meines Mandanten.“

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