Drei Schüler verprassen falsche Fuffzger in Clubs - Blüten stammten aus dem Darknet

Drei Schüler aus München, eine schummrige Garage in Landshut, Falschgeld in Müllsäcken und das Darknet - diese Geschichte hat alle Zutaten, die ein richtiger Krimi braucht.
Eine schummrige Garage bei Landshut. Ein Schreibtisch, zwei Stühle – Kartons und gelbe Säcke. So fand die Polizei Anfang März 2016 eine Geldfälscher-Werkstatt vor, von der aus Blüten produziert wurden. Um sie in geheimen Internet-Räumen („Darknet“) zu verkaufen!
Drei Münchner Schüler wurden auf dieses Angebot aufmerksam und probierten es aus: Zunächst bestellten sie nur einmal. Und dann immer wieder, weil es klappte: Insgesamt 19 Taten legt ihnen die Anklage zur Last. Vor Monaten hatten sie die falschen Fuffzger noch in verschiedenen Diskotheken verpulvert. Gestern räumten die Jugendlichen die Vorwürfe ein.

Wegen Geldfälschung und Betrug waren sie angeklagt. Und sahen sich zunächst als Opfer: „Wir waren selbst geschädigt und haben die Blüten als Wechselgeld bekommen“, hieß es anfangs. Das glaubte die Richterin aber nicht: „Sie haben das zielgerichtet geplant und sich einen Zugang zum Darknet verschafft.“

In den abgesicherten Internet-Räumen hatte auch Amokläufer Ali David S. († 18) die Pistole bestelllt, mit der er neun Menschen am Olympiaeinkaufszentrum erschossen hatte. Neben Waffen wird im Darknet auch mit Drogen gehandelt – und mit Falschgeld. Alles anonym, so hoffen die Nutzer. Aber die Polizei überwacht die Cyberkriminalität – und stellt viele Täter. Wie im aktuellen Fall. Da waren die Händler aus Landshut aufgeflogen, weil sie Fehldrucke ihrer Blüten im Hausmüll entsorgt hatten. Das war Nachbarn aufgefallen, die die Polizei riefen. So kam es zur Festnahme! Und so flogen auch die Kunden der Geldfälscher auf, zu denen die drei Münchner Schüler gehörten.

Den zwei Haupttätern brummte das Gericht 40 Arbeitsstunden sowie eine Woche Dauerarrest auf. Dem Komplizen, der nur seinen Briefkasten für die Lieferungen zur Verfügung gestellt hatte, kam mit einer Geldstrafe davon. „Sie haben ein schweres Verbrechen begangen“, sagte die Richterin, beließ es aber bei einer Jugendstrafe.