Endlich Ferien! So viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu – Tipps und Tricks für den Antrag beim Chef
In Bayern haben die Ferien begonnen. Doch für die meisten Arbeitnehmer gelten sie nicht: Sie müssen Urlaub beim Chef beantragen. Welche Regeln dafür gelten, welchen Anspruch man hat und welche Tricks es gibt, erklärt ein Münchner Fachanwalt.
München - „Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage im Jahr, wobei das Gesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht“, erklärt Albert Cermak, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Bei der heutzutage überwiegende 5-Tage-Woche sind es dementsprechend 20 Tage. In Arbeits-oder Tarifverträgen werde aber oftmals ein darüber hinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart. Schwerbehinderte haben von Gesetzes wegen zusätzlich fünf Tage zusätzlichen Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche). Bei Teilzeit, übrigens auch „Mini-Job“, gibt es dagegen einen rechnerisch entsprechenden Urlaubsanspruch.

„Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechs-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben“, sagt Cermak. Zu Ungunsten des Arbeitnehmers kann vom gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht abgewichen werden. Während der Elternzeit sei der Urlaubsanspruch zu kürzen, pro Monat Elternzeit um 1/12 des Urlaubsanspruchs. Auch während eines „Sabbaticals“ darf der Urlaubsanspruch gekürzt werden, das müsse aber explizit in der Sabbatical-Vereinbarung erwähnt sein. Auch während der Kurzarbeit werde der Urlaubsanspruch nicht „automatisch“ (von Gesetzes wegen) gekürzt, die Kürzung kann aber vereinbart werden.
Vom Grundsatz her verfallen Urlaubsansprüche zum 31. Dezember, wenn sie nicht im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden. Aber: „In Ausnahmefällen, wenn Urlaub etwa wegen dringender betrieblicher Gründe oder Krankheit nicht vollständig genommen werden konnte, ist eine Übertragung bis 31. März des Folgejahres möglich“, sagt Cermak. Bei langer Krankheit verfällt der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres - so urteilten der Europäische Gerichtshof 2011 sowie auch das Bundesarbeitsgericht 2012. Gemäß Entscheidungen des EuGH aus 2017 und des BAG aus 2019 müsse aber der Arbeitgeber den Arbeitnehmer klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht nimmt.
München: Einmal gewährten Urlaub kann der Arbeitgeber nur im Notfall widerrufen
Entgegen des üblichen Sprachgebrauchs kann der Arbeitnehmer nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt einfach Urlaub „nehmen“, sondern nur beantragen. Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub. Der Arbeitgeber kann aber den Urlaub für den beantragten Zeitraum ablehnen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche anderer aufgrund bestimmter Kriterien (etwa schulpflichtige Kinder) Vorrang haben. Unter engen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber mit längerer Vorlaufzeit auch Betriebsferien anordnen. Dem Arbeitnehmer müssen aber mindestens drei Fünftel seines Urlaubs außerhalb von Betriebsferien verbleiben. „Wenn der Arbeitgeber im Übrigen einseitig einen Urlaub anordnet, hat der Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht“, sagt Cermak. Einmal gewährten Urlaub könne der Arbeitgeber nur bei einem Notfall widerrufen.