Weiter ist untersagt, dass Geflügelbestände von betriebsfremden Personen betreten werden. Das Betreten der Haltungen sollte zudem nur mit betriebseigener Kleidung und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt. Nutzgeflügel soll überdies aus der Haltung nicht entweichen könne, Futter und Einstreu müssen wildvogelsicher gelagert werden.
Ein besonders hohes Risiko besteht derzeit für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit wildlebendem Wassergeflügel. Daher rät die Stadt, Nutzgeflügel in Ställen zu halten und somit den Kontakt etwa zu Zugvögeln zu unterbinden.
Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind hier abrufbar.