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Illegaler Abriss des Uhrmacherhäusls in München ‒ Kritik an Urteil und Einstellung des Verfahrens gegen Geld

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Autos parken vor einer Häuserlücke, in der bis 2017 das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl gestanden hat.
Der illegale Abriss des Münchner Uhrmacherhäusls in München hatte große Empörung ausgelöst. Nun ist der Berufungsprozess zumindest vorläufig abgeschlossen. © Matthias Balk/dpa

Der Käufer des Uhrmacherhäusls in München muss 100.000 Euro zahlen, das Verfahren wegen dem illegalen Abriss ist damit eingestellt. Für das Urteil gibt es Kritik.

München / Giesing ‒ Das Uhrmacherhäusl in München wurde 2017 illegal abgerissen, obwohl es unter Denkmalschutz stand. Der Käufer des Hauses wurde 2022 vor Gericht zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro verurteilt.

Die Neuauflage des Strafverfahrens gegen wurde nun aber gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Käufer des Hauses muss 100.000 Euro zugunsten der Stiftung Denkmalschutz und der Staatskasse zahlen. Ein ebenfalls angeklagter Bauunternehmer nahm seine Berufung zurück.

Verfahren um Abriss des Uhrmacherhäusls in München gegen Zahlung eingestellt

„Das Verfahren ist damit vorläufig abgeschlossen, die anberaumten weiteren Hauptverhandlungstermine wurden abgesetzt,“ teilte das Landgericht München I laut dpa am Freitag mit.

Das Bündnis HeimatGiesing äußert nun Kritik über die Einstellung des Verfahrens gegen den Eigentümer des illegal abgerissenen Uhrmacherhäusls.

Käufer des Uhrmacherhäusl muss 100.000 Euro zahlen - Kritik nach Einstellung des Verfahrens

„Trotz erdrückender Beweislast und eines erstinstanzlichen Urteils, kam es zu einem „Deal“ der Ähnlichkeiten mit einem mittelalterlichen Ablasshandel hat. Durch Einstellung gegen Geldzahlung wurde dem Denkmalschutz ein Bärendienst erwiesen,“ sagt Anton Voglmaier, ein Mitglied von HeimatGiesing.

Dass ein Teil der Geldzahlung an die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ gehen soll, komme einer Verhöhnung aller Beteiligten gleich, da der zur Zahlung Verurteilte maßgebend an der Zerstörung eines Denkmals beteiligt war.

Das Bündnis befürchtet, dass sich künftige Akteure auf diesem Gebiet durch ähnliche Deals in Ihrem Handeln bestärkt fühlen dürften.

Gleichzeitig entziehe sich der Eigentümer der Vorstrafe und könne damit weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Uhrmacherhäusl muss wieder aufgebaut werden

Die Einstellung des Verfahrens betreffe ausschließlich das strafrechtliche Verfahren, betont das Münchner Gericht. Unabhängig davon habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dessen Berufungsurteil die Anordnung der Landeshauptstadt zur Wiederherstellung des Uhrmacherhäusls überwiegend bestätigt.

Das denkmalgeschützte Gebäude beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde. Im Herbst 2017 wurde es mit einem Bagger zerstört.

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