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Bayern führt Schatzregal ein ‒ Schatzsucher müssen Eigentum an archäologischen Funden abtreten

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Eine Metallsonde im Einsatz
Bayern verbietet den Einsatz von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmälern. (Symbolbild) © Uwe Anspach/dpa

Bayern schafft die „Hadrianische Teilung“ ab und führt das Schatzregal ein. Archäologische Funde gehen nun direkt in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde über.

München ‒ Schatzsucher, die auf bayerischem Boden archäologische Funde entdecken, müssen diese künftig an den Freistaat abtreten.

Das sieht eine Neuerung des bayerischen Denkmalschutzgesetzes ebenso vor wie ein grundsätzliches Verbot von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmälern.

„Mit der Einführung eines Schatzregals und dem Verbot der Sondensuche verbessern wir den Schutz unserer Bodendenkmäler weiter“, erklärte Kunstminister Markus Blume (CSU) laut dpa am Donnerstag. Das Gesetz war am Mittwochabend im Landtag verabschiedet worden und tritt am 1. Juli in Kraft.

Archäologische Funde in Bayern gehen ins Eigentum der jeweiligen Gemeinde über

Bislang galt in Bayern die sogenannte „Hadrianische Teilung“, bei der entdeckte Schätze zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt wurden. Archäologen und Denkmalschützer hatten daran in vergangenen Jahren oft Kritik geäußert. Mit der Gesetzesnovelle soll nun der Raubbau an Bodendenkmälern gestoppt und archäologisches Erbe besser gegen Raubgräber geschützt werden.

Das Schatzregal, das bereits in allen anderen Bundesländern gilt, ist eine rechtliche Regelung, bei der herrenlose oder lange verborgene Funde mit der Entdeckung Eigentum des Staates werden. Ziel sei „eine fachgerechte und insbesondere regionale Aufbewahrung unserer Kulturschätze von Anfang an“, so Blume.

Daher solle das Eigentum regelmäßig auf die Gemeinde des Fundorts übertragen werden. Redliche Entdecker sollen nach der Neuregelung für ihre Funde belohnt, Grundstückseigentümer entschädigt werden - vorausgesetzt, der Schatz ist mindestens 1000 Euro wert und wurde nicht illegal ausgegraben.

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Einführung des Schatzregals und Verbot von Metalldetektoren

„Denkmäler sind unser kulturelles Gedächtnis und in dieser Funktion sind sie für uns Menschen existenziell“, sagte Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, das an dem neuen Gesetz mitgearbeitet hat.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz wird am Sonntag 50 Jahre alt. „Umso wichtiger ist es, dass es für die Herausforderungen unserer Zeit fit gemacht wird“, so Pfeil. Die nun verabschiedete Reform beinhaltet neben dem Schatzregal und dem Metallsonden-Verbot auch Regelungen zu einem erleichterten Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbereich.

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