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Alkoholverbot in München: Konsum in Fußgängerzone und Viktualienmarkt verboten ‒ Verschärftes Verbot an Silvester

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Von: Jonas Hönle

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Ein Schild am Marienplatz in München weist auf das geltende Alkoholverbot hin. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot nun gekippt.
Neues Alkoholverbot in München ab Mittwoch. (Symbolbild) © Angelika Warmuth/dpa

In der Fußgängerzone in München und am Viktualienmarkt gilt ab Mittwoch ein Alkoholkonsumverbot. An Silvester und Neujahr wird das Verbot nochmal verschärft.

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*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. © Hallo München

In München gilt aufgrund der aktuellen Corona-Lage ein neues Alkoholverbot. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) jetzt beschlossen.

Der Konsum von Alkohol in der Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt ist dadurch nicht mehr erlaubt. Das Verbot gilt ab dem morgigen Mittwoch, 8. Dezember, täglich von 11 bis 23 Uhr.

An Silvester und Neujahr wird der Zeitraum sogar ausgeweitet: Dann gilt das Alkoholkonsumverbot durchgehend von 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr.

Damit führt die Stadt eine frühere Regel wieder ein. Bereits 2020 gab es nämlich ein Alkoholverbot in München. Ab Mittwoch gilt zudem die 2G-Regel im Handel.

Alkoholverbot in München - Konsum in Fußgängerzone und auf Viktualienmarkt wegen Corona nicht erlaubt

Wie die Stadt München am Dienstag mitteilt, ist nach der Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.

Die konkreten Orte können die zuständigen Behörden festgelegen. Grundlage dafür ist eine infektiologische Bewertung des städtischen Gesundheitsreferats und eine Lagebewertung des Polizeipräsidiums München.

Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen. Deshalb haben wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Quelle: www.hallo-muenchen.de

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