17 Streifen: Polizei-Großeinsatz in München wegen Waffe in Restaurant

Weil ein Restaurant-Besucher nicht nur eine Waffe bei sich getragen, sondern damit auch Personen bedroht haben soll, kam es in München zu einem Polizei-Großeinsatz.
München / Altstadt - Der Angestellte eines Restaurants in der Altstadt hatte am Samstag, 10. Dezember, gegen 3 Uhr über Notruf die Polizei alarmiert. Den Beamten teilte er mit, dass sich bei ihm ein männlicher Gast mit einer Pistole aufhalten würde.
Großeinsatz in Münchner Restaurant: Polizei wird bei Suche nach Waffe zunächst nicht fündig
Aufgrund fehlender weiterer Hinweise traten zunächst zivile Beamte innerhalb der Lokalität mit dem Mitteiler in Kontakt.
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Uniformierte Beamte konnten schließlich vor der Gaststätte einen 21-jährigen Mann ausmachen, auf den die Personenbeschreibung zutraf, die der Angestellte abgegeben hatte. Eine Waffe wurde bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Person nicht aufgefunden.
Großeinsatz in Münchner Restaurant: Unbeteiligter findet Waffe nebst Magazin
Kurze Zeit später meldete sich aber ein unbeteiligter Zeuge. Er teilte den eingesetzten Kräften mit, dass er eine schwarze Pistole auf einer Sitzgelegenheit in dem Lokal gefunden hatte. Ein zu der Waffe gehörendes, gefülltes Magazin befand sich daneben.
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Im Anschluss meldeten sich außerdem ein 30-jähriger Mann und seine 29-jährige Frau, die mit eben dieser Pistole von dem zuvor kontrollierten 21-Jährigen aus einem verbalen Streit heraus bedroht worden waren.
Weder das Pärchen noch unbeteiligte Gäste wurden verletzt.
Großeinsatz mit 17 Streifen: 21-Jähriger hat keinen Waffenschein für Schreckschusswaffe
Bei der Pistole handelt es sich um eine Schreckschusswaffe. Deren Erwerb und Besitz ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei. In der Öffentlichkeit geführt werden darf sie jedoch nur in Verbindung mit einem Waffenschein. Diesen konnte der 21-Jährige nicht vorweisen.
Gegen den Münchner wurde Anzeige aufgrund eines Vergehens nach dem Waffengesetz erstattet als auch aufgrund Bedrohung und Beleidigung. Er wurde nach erfolgter Sachbearbeitung von der Polizeiinspektion aus entlassen.
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