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Bayern erhöht rückwirkend Bonus für Meister-Ausbildung ‒ Prämie gilt auch für andere Abschlüsse

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Von: Jonas Hönle

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Ein Meisterbrief
Bayern erhöht den Meister-Bonus rückwirkend zum 1. Januar auf 3000 Euro. (Symbolbild) © Britta Pedersen/dpa

Der Bonus für die Meister-Ausbildung in Bayern wird erhöht und gilt auch für andere Abschlüsse. Wie hoch die Prämie nun ist und wer sie bekommt...

München ‒ Wer in Bayern die Meister-Prüfung absolvierte, erhielt bisher eine Prämie von 2000 Euro. Dieser Bonus wird nun auf 3000 Euro abgehoben - rückwirkend zum 1. Januar. Das beschloss das Kabinett am Dienstag.

Die Aufstockung gelte rückwirkend auch für alle erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss.

Bayern erhöht Meister-Prämie auf 3000 Euro - Bonus für Absolventen gilt rückwirkend

„Der Wind dreht sich zugunsten praktischer Berufe. Mit dem erhöhten Meister-Bonus investieren wir jährlich 30 Millionen Euro zusätzlich und zeigen damit unsere Wertschätzung für die berufliche Ausbildung auch finanziell“, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Sitzung.

Es würden gleichermaßen Master und Meister gebraucht. Qualifizierte Fachkräfte seien Dreh- und Angelpunkt für die Zukunftsfähigkeit der Betriebe und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern.

Meister-Bonus in Bayern - Prämie auch für Absolventen anderer Abschlüsse

Die Meister-Prämie erhalten den Angaben der Staatskanzlei zufolge erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss. Auch erfolgreiche Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie sowie Kandidaten bestimmter gleichgestellter Prüfungen werden mit dem Bonus honoriert.

Anfang März hatte der Bundesrat einen bayerischen Antrag für eine bundesweit kostenfreie Meister-Ausbildung einstimmig angenommen. Um Kostenfreiheit zu gewährleisten, müsste der Bund das Meister-BAföG deutlich aufstocken. Aktuell werde das jedoch nicht umgesetzt, hieß es.

Dadurch könnten im Regelfall maximal drei Viertel der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt werden. Insbesondere im Handwerk fielen aber Restkosten von mehreren tausend Euro an.

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