Bayerns Kabinett kippt Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

Künftig dürfen Bürgermeister und Landräte in Bayern eine bestimmte Altersgrenze überschreiten. Wie hoch sie ist und was Joe Biden damit zu tun hat
München ‒ Die Altersgrenze sei aus der Zeit gefallen, begründete Markus Söder (CSU) den Schritt, die Altersgrenze aufzuheben. Nun hat das bayerische Kabinett das Vorhaben umgesetzt.
„Alle reden von einer flexiblen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Dann sollte das auch für Landräte und Oberbürgermeister gelten dürfen“, schrieb der bayerische Ministerpräsident im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates am Dienstag laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) auf seinem Twitter-Account.
Bayerischer Landtag kippt Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte ‒ Grüne üben enorme Kritik
Bisher sieht das Kommunalwahlrecht eine Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte vor ‒ bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein.
Bereits bei der Klausur der CSU im Januar in Kloster Banz hatte Söder erklärt, die Altersgrenze abschaffen zu wollen. Er verwies der dpa zufolge damals darauf, dass sich die Rahmenbedingungen geändert hätten und dass die Menschen in Deutschland immer länger arbeiten sollten.
Daher sei es nur folgerichtig, wenn auch in der Kommunalpolitik das Alter kein Ausschlusskriterium mehr sei. Zudem erinnerte Söder daran, dass etwa in den USA US-Präsident Joe Biden bereits 80 Jahre alt sei.
Bei Kommunalpolitikern war die Ankündigung Söders zum Ende der Altersgrenze auf sehr unterschiedliches Echo gestoßen. Die Grünen in München übten nach Angaben der dpa etwa massive Kritik, weil sie dadurch einen wahltaktischen Nachteil für ihre aussichtsreichste Bewerberin um das Amt der Oberbürgermeisterin, Katrin Habenschaden, fürchteten.
Dagegen gab es von SPD und CSU auch positives Feedback. Die Befürworter verweisen unter anderem auch darauf, dass es in anderen Bundesländern schon länger keine Altersgrenzen mehr für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte gebe.
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