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Corona-Lockerungen in Bayern: Testpflicht entfällt nach Booster-Impfung ‒ 2G-Plus-Konzept wird gelockert

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Von: Jonas Hönle

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Eine Mitarbeiterin des Testzentrums hält einen Teststab für einen Corona-Schnelltest in ihren Händen.
Die Corona-Testpflicht nach dem 2G-Plus-Konzept entfällt in Bayern für Personen mit einer Booster-Impfung. (Symbolbild) © Moritz Frankenberg/dpa

Für Personen in Bayern mit der Booster-Impfung entfällt die Corona-Testpflicht nach dem 2G-Plus-Konzept. Auch zweifach Geimpfte und Genesene erwarten Lockerungen...

In Bayern kommt es zu einigen Corona-Lockerungen - betroffen ist vor allem das 2G- und 2G-Plus-Konzept. So entfällt die zusätzliche Testpflicht für Personen mit Booster-Impfung, aber auch zweifach Geimpfte und Genesene erwarten weniger Beschränkungen.

An Silvester soll zudem die Corona-Sperrstunde für die Gastronomie einmalig aufgehoben werden. Für Schüler bleibt es auch im neuen Jahr bei den erleichterten Regeln. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf einer Pressekonferenz mit seinem Kollegen aus Sachsen am Dienstag mit.

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*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. © Hallo München

Neue Corona-Lockerungen in Bayern - Testpflicht bei 2G-Plus-Konzept entfällt nach der Booster-Impfung

Wer in Bayern eine Booster-Impfung hat, soll in vielen Bereichen künftig von der zusätzlichen Corona-Testpflicht nach dem 2G-Plus-Konzept befreit werden. Die Lockerung soll 15 Tage nach der dritten Impfung greifen. Ausgenommen seien aber etwa Alten- und Pflegeheime - dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht.

An Dienstagnachmittag wollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dies auch bundeseinheitlich so beschließen - konkret umsetzen müssen es aber die Länder. Einzelne Bundesländer verfahren bereits so.

Neue Corona-Lockerungen in Bayern für Geimpfte und Genesene bei 2G-Plus-Konzept

Aber auch zweifach Geimpfte und Genesene erwarten Corona-Lockerungen. Ab Mittwoch (15. Dezember) entfällt in Bayern für Menschen mit einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesen-Nachweis die bisher vielerorts vorgeschriebene zusätzliche Testpflicht (2G plus). Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, dass etwa der Besuch von Zoos und Freizeitparks sowie von öffentlichen und privaten Veranstaltungen unter freiem Himmel die ergänzenden Tests entfallen.

Die Lockerungen gelten für den Besuch von Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G plus), für öffentliche und private Veranstaltungen mit Ausnahme von Sport- und Kulturveranstaltungen. Darunter fallen auch Gärten und Seen unter freiem Himmel, zoologische wie botanische Gärten (inklusive Innenbereiche), Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche), Freizeitparks (inklusive Innenbereiche), Ausflugsschiffe sowie Führungen unter freiem Himmel.

Die 2G-Plus-Regeln bleibt jedoch weiterhin für Bereiche mit einem Schwerpunkt in Innenräumen oder mit großem Publikum bestehen. Dazu zählen etwa Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Indoor-Sportausübung, Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Schlösser (Innenbereiche) sowie Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios und der sonstige Freizeitbereich.

2G-Lockerungen für Schüler in Bayern werden auch bis nach Silvester verlängert

Für Schüler in Bayern, die in der Schule regelmäßig getestet werden, bleiben die erleichterten Corona-Regeln auch im neuen Jahr bestehen. Für 12- bis 17-Jährige gelten dann weiterhin bestimmte Ausnahmen vom 2G-Konzept - nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.

Zunächst solle dies nun bis zum 12. Januar gelten. Ursprünglich war angekündigt gewesen, dass die Übergangsregel Ende des Jahres ausläuft. Ausgenommen von den 2G-Zugangsbeschränkungen sind in Bayern auch alle Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.

Söder fordert zeitnahe Corona-Konferenz zu Omikron von Bund und Ländern

Zum Kampf gegen die Corona-Variante Omikron fordert Söder eine weitere zeitnahe Konferenz von Bund und Ländern. „Wir brauchen für Omikron einheitliche nationale Regeln“, sagte der CSU-Chef nach der gemeinsamen Kabinettssitzung von Bayern und Sachsen.

Omikron sei „auf jeden Fall ansteckender“ als die im Freistaat inzwischen abflachende Welle mit der Delta-Variante des Coronavirus. In Bayern gebe es derzeit 87 Verdachts- und 39 bestätigte Omikron-Fälle.

Bund und Ländern dürften im Kampf gegen die Pandemie nicht mehr nur auf die Infektionswellen reagieren, sondern müssten auch gemeinsame Ideen entwickeln. Dazu gehöre etwa eine einheitliche Impfstrategie.

Quelle: www.hallo-muenchen.de

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