„Ersatzlos aufgehoben“: Ende der Corona-Regeln in Bayern ‒ Wo die Maskenpflicht trotzdem bestehen bleibt

Die Zeit der Corona-Regeln ist in Bayern ab morgen vorbei. Dennoch gibt es bei der Maskenpflicht Ausnahmen. Wo sie im Freistaat noch gilt
München ‒ Die Corona-Vorschriften sind im Freistaat bald Geschichte: Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie laufen die verbliebenen rein bayerischen Anti-Corona-Regeln aus. Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 1. März ersatzlos aufgehoben, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) mitteilte.
Er sprach von einer „bedeutenden Zäsur“, die dank einer stabilen Infektionslage und einer hohen Immunität in der Bevölkerung möglich sei.
Ende der Corona-Regeln in Bayern ‒ Maskenpflicht bleibt in einigen Bereichen noch bestehen
Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen bleibt es aber bis 7. April noch bei der Maskenpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen, konkretisiert die dpa die künftigen Schritte.
Schon die letzte Fassung der Corona-Verordnung hatte nur noch wenige Regelungen enthalten, nämlich Ausnahmen von bundesrechtlichen Testnachweispflichten. Da diese zum 1. März aufgehoben werden, entfällt auch die Notwendigkeit für bayerische Ausnahmen.
„Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlassen wir keine Corona-Regeln mehr in Bayern. Das ist ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). „Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität.“
Historie der Corona-Verordnungen in Bayern ‒ Thema ist medizinisch immer noch relevant
Die erste Verordnung war laut Herrmann am 27. März 2020 erlassen worden. Insgesamt habe es seither 17 Verordnungen gegeben, die 87 Mal geändert worden seien ‒ macht also über 100 verschiedene Fassungen.
Medizinisch vorbei ist das Thema Corona aber nach wie vor nicht, jedenfalls nicht ganz. Obwohl die Zahl weit von einstigen Rekorden entfernt ist: Aktuell sind laut Herrmann immer noch 217 Intensivbetten in bayerischen Kliniken mit Corona-Patienten belegt.
Obwohl die allermeisten Regeln gerichtlich bestätigt wurden, hatte die Staatsregierung auch einzelne herbe juristische Niederlagen einstecken müssen. Unter anderem hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausgangsbeschränkung der ersten Corona-Verordnung aus dem März 2020 im November 2022 im Nachhinein als unverhältnismäßig deklariert.
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