Zwischen Bayern und Österreich ist seit Donnerstag der kleine Grenzverkehr möglich - jedoch erlaubt Österreich die Einreise dort nur unter bestimmten Vorgaben.
Deutsche Bürger dürfen zwar nach einem bis zu 24 Stunden andauernden Aufenthalt im Nachbarland zurückkehren, ohne bei der Wiedereinreise nach Bayern eine digitale Reiseanmeldung und einen Testnachweis zu benötigen oder anschließend in Quarantäne zu müssen. Die Regelung ist auf österreichischer Seite aber nur für nachweislich Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.
Zudem ist eine Online-Einreiseanmeldung erforderlich. Auch muss den Angaben nach ein Einreisender glaubhaft machen, dass er sich in den zehn Tagen zuvor nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Am 19. Mai endet in Österreich der Lockdown für Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport. Die sogenannte 3-G-Regel gilt dann für Besucher aus ganz Deutschland.
Zur Online-Einreiseanmeldung teilte am Freitag eine Sprecherin der Polizei Salzburg mit, dass bei dem Formular unter dem Punkt „Ausnahmen“ zur Einreise der kleine Grenzverkehr noch nicht aufgelistet sei. Einreisende, die also im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs nach Österreich fahren möchten, sollen unter „Ausnahmen“ nichts anklicken und stattdessen einen Haken bei der folgenden Frage nach einem vorhandenen „negativen Testnachweis“ setzen.
Fahrten nach Tschechien sind ohne Einreisebeschränkungen zulässig, sofern die Aufenthalte dort nicht länger als zwölf Stunden dauern. Erst danach greifen die tschechischen Quarantäne- und Testregeln.
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