Freistaat Bayern erhebt Anspruch auf alle Schätze ‒ Was sich für archäologische Funde und Entdecker nun ändert

Alle Schätze, die in Bayern gefunden werden, gehören künftig dem Freistaat. Archäologische Funde wandern nun erstmal in das sogenannte Schatzregal.
Entdecker historischer Schätze oder archäologischer Funde in Bayern müssen diese künftig dem Freistaat überlassen. Ein sogenanntes Schatzregal soll künftig die Eigentumsverhältnisse regeln. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.

Alle in Bayern gefundenen Schätze gehören künftig dem Freistaat
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete die neue Regelung damit, gegen illegale Grabungen durch „Glücksritter“ vorgehen zu müssen.
Bisher galt, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Entdecker gehört.
Zudem werde es künftig ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern geben.
Die Entdecker archäologischer Funde sollen nun eine Belohnung erhalten, Grundstückseigentümer haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.
Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke blieben aber weiterhin erlaubt. Archäologische Schätze sollen auch in der Region des Fundortes bleiben.
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