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Betrüger in Mittersendling: Falscher Handwerker erbeutet Schmuck

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Ein besonders kurioser Streit brach in Untergiesing wegen eines Parkplatzes aus. Ein 49-Jähriger reservierte den Platz mit einem Eimer, den ein 61-Jähriger einfach entfernte.
Die Polizei warnst davor Handwerker ohne Termin oder Vorankündigung in die Wohnung zu lassen. (Symbolbild) © dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ein falscher Handwerker hat eine Über-80-Jährige abgelenkt, während sein Komplize ihre Wohnung durchsuchte. Beute im Wert von mehreren tausend Euro. Das empfiehlt die Polizei

Mittersendling - Falsche Handwerker haben eine Über-80-Jährige am Donnerstag um Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro gebracht. Gegen 11 Uhr klingelte laut Polizei ein bislang unbekannter Täter an der Wohnungstür der Frau aus Mittersendling und gab sich als Handwerker aus.

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Betrugsmasche in Mittersendling: So ging der falsche Handwerker vor

Die Rentnerin ließ den Mann in ihre Wohnung, in der er im Badezimmer seinen „Handwerkertätigkeiten“ nachging und die Frau ablenkte. In der Zwischenzeitdurchsuchte ein zweiter Täter die Wohnung nach Wertgegenständen. Erst nach dem der vermeintliche Handwerker die Wohnung wieder verlassen hatte, bemerkte die Rentenerin den Diebstahl von diversem Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro.

Auch falsche Polizisten sorgen immer wieder für Schlagzeilen

Sie verständigte die Polizei und das Kommissariat 65 (Trickdiebstahl) übernahm die Ermittlungen. Die Über-80-Jährige beschrieb den Täter als männlich, circa 30 Jahre alt und schlank. Die Polizei sucht Zeugen die im angegebenen Zeitraum rund um den Luise-Kiesselbach-Platzes und Südparkallee etwas beobachtet haben. Diese sollen sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

So half eine Pasinger Seniorin, einen falschen Polizisten festzunehmen

Betrugsmasche in Mittersendling: Das empfiehlt die Polizei

Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das
Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie Wasserrohrbrüchen, sollten die Bewohner zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken nachfragen, ob das stimmt.

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