Bezirksausschuss Aubing will mehr Foodtrucks in München

Bereicherung oder unnötige Konkurrenz für lokale Gaststätten: Bezirksausschuss Aubing-Lochhausen-Langwied fordert Zulassung von Foodtrucks im öffentlichen Raum in München
- CSU beantragt mehr Foodtrucks in München
- Grüne fürchten um Gastronomie vor Ort
- Kreisverwaltungsreferat München sieht Antrag ebenfalls kritisch
Aubing - Der Bezirksausschuss Aubing wünscht sich mehr Foodtrucks, also Imbisswagen, in München. Dafür soll die Stadt den Betrieb im öffentlichen Raum erlauben. Derzeit sind Foodtrucks nur bei Veranstaltungen wie dem Streetlife Festival auf der Leopoldstraße erlaubt.
Foodtrucks als Mehrwert zur Nahversorgung oder Schwächung der Gastronomie vor Ort
Für Initiator Leopold Arning (CSU) ist das nicht mehr zeitgemäß. Die Foodtrucks erhöhten die gastronomische Vielfalt vor Ort und stellten einen Mehrwert für die Versorgung im Stadtbezirk dar.
Die Grünen sahen diesen Vorstoß bei der jüngsten BA-Sitzung kritisch: „Die Gastronomie hat wegen der Pandemie massive Probleme und ich weiß nicht, ob man die Konkurrenz zum jetzigen Zeitpunkt ankurbeln muss“, meinte Karin Binsteiner. Vor einigen Wochen hat der Bezirksausschuss bereits einen Vorstoß gestartet, um die örtlichen Restaurants und Läden zu stärken.
Roland Jung (Freie Wähler/ÖDP) entgegnete: „Die Aubinger Restaurants haben eine andere Klientel. Ich glaube nicht, dass sich der Markt groß überschneiden würde.“ Sebastian Kriesel (CSU) sieht das ähnlich. „Ich sehe die Möglichkeit, dass die Foodtrucks dorthin kommen könnten, wo es bisher keine Angebote gibt, zum Beispiel auf das Grünband in Freiham.“ Auch Manfred Spannagl (CSU) hielt den Park für ideal geeignet. „Dort gibt es im Umkreis von zwei oder drei Kilometern keine Gastronomie. Für mich spricht nichts dagegen, wenn Eltern dort etwas zu trinken oder eine Brotzeit holen.“ Der Bezirksausschuss sprach sich mehrheitlich für den Antrag aus.

Kreisverwaltungsreferat sieht Zulassung von Foodtrucks in München kritisch
Allerdings stehen die Chancen schlecht, denn das Kreisverwaltungsreferat sieht die Idee kritisch: „Würde das Aufstellen von Imbisswagen oder Foodtrucks auf öffentlichem Grund erlaubt, müsste grundsätzlich jeder Gewerbetreibende (zum Beispiel mobile Kosmetikstudios oder Warenverkauf) einen gleichberechtigten Zugang zu einer Genehmigung erhalten“, teilt Sprecher Johannes Mayer mit. Dies würde die Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Allgemeinheit einschränken und das Stadtbild nachhaltig verändern. Er verweist aber darauf, dass das Aufstellen von Foodtrucks auf privaten Flächen jederzeit möglich sei.