Lockerung der Corona-Regeln in Bayern: Isolation für Infizierte verkürzt ‒ Quarantäne fällt komplett weg

Die Corona-Regeln zur Isolation von Infizierten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen werden in Bayern ab Mittwoch deutlich gelockert. Wer von den Lockerungen ausgenommen ist...
In Bayern müssen Corona-Infizierte ab Mittwoch nur noch für fünf Tage in Isolation. Die Maßnahme bleibt verpflichtend, ein abschließendes Freitesten ist jedoch nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag mit.

Lockerungen der Corona-Regeln zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen in Bayern
Bei Corona-Symptomen müssen Infizierte in Bayern weiter in Isolation bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr besteht - maximal aber 10 Tage. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung gilt ab Mitternacht.
„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend - eine Corona-Infektion ist keine Privatsache“, sagte Holetschek. Aber Bayern entwickle seine Corona-Strategie weiter und passe sie an die aktuelle Lage an.
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„Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil“, sagte er. „Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben.“ Die aktuellen Corona-Zahlen aus München, Bayern und Deutschland.
Zudem entspreche dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, das zuletzt sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig gehalten hatte. „Und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“
Erst vor Kurzem räumte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen Fehler ein und nahm die geplante Lockerung der Corona-Regel zur Isolation für Infizierte zurück.
Der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Christian Weidner, sagte: „Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.“
Ausnahmen der Regel-Lockerung für Corona-Isolation in Bayern für medizinisches Personal
Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30. „So stellen wir den Schutz sicher“, sagte der Minister.
Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. „Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir empfehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren“, fügte er hinzu.
Auch wenn die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig entfällt, betonte Holetschek: „Natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen empfehlen wir zudem, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.“
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