Entscheidung zu Corona-Regeln gefallen: Bayern bleibt bei 2G für Gastronomie ‒ Quarantäne wird verkürzt

Bayern bleibt bei der 2G-Regel für die Gastronomie und verkürzt die Dauer der Corona-Isolation. Bestimmte Kontaktpersonen müssen bald nicht mehr in Quarantäne.
Bund und Länder beschlossen beim letzten Corona-Gipfel die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie, doch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hinterfragte den Sinn der Maßnahme für den Freistatt.
Am heutigen Dienstag tagte das bayerische Kabinett und entschied, dass die Corona-Verordnung erstmal nicht maßgeblich geändert wird. Zudem wurden neuen Regeln für die Quarantäne von engen Kontaktpersonen und Isolation von Infizierten beschlossen.

Entscheidung zu Corona-Regel ist gefallen - Bayern bleibt bei 2G für Gastronomie
Entgegen des Corona-Beschluss von Bund und Länder bleibt Bayern bei der 2G-Regel für die Gastronomie. Damit dürfen Geimpfte und Genesene weiterhin ohne zusätzlichen Test beziehungsweise Booster-Impfung in Restaurants gehen.
Die Corona-Verordnung in Bayern, in der 2G für die Gastronomie festgelegt ist, werde ohne besondere Verschärfungen und Lockerungen verlängert. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit.
Kneipen, Bars und Discos bleiben im Freistaat weiterhin geschlossen.
Corona-Quarantäne und -Isolation in Bayern wird verkürzt
Die beim letzten Bund-Länder-Gipfel beschlossene Verkürzung der Corona-Quarantäne und -Isolation setzt Bayern jedoch um. Die verkürzten Fristen treten noch am Dienstag in Kraft.
Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten. Die neuen Regeln im Überblick:
- Dauer der Isolation für Corona-Infizierte und Quarantäne für enge Kontaktpersonen beträgt im Normalfall zehn Tage.
- Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich (negativer PCR- oder Antigen-Test).
- Nach einer Corona-Infektion ist diese Freitestung erst nach zwei Tagen ohne Symptome möglich.
- Mitarbeiter in Kliniken und Altenheimen benötigen einen negativen PCR-Test um Quarantäne oder Isolation zu beenden.
- Schüler und Kita-Kinder, die als enge Kontaktperson in Quarantäne mussten, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten.
Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, werden geändert, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Herrmann nannte dafür voraussichtlich Freitag oder Samstag. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne.
Schüler in Bayern weiterhin von 2G-Nachweispflicht befreit
In Bayern bleiben minderjährige Schüler über 14 Jahren weiterhin von der Nachweispflicht der 2G-Regel befreit, da sie in der Schule regelmäßig auf Corona getestet werden. Seit Ende der Weihnachtsferien gilt die Testpflicht auch wieder für geimpfte Schüler.
Dies gelte in Hotels und in der Gastronomie, aber auch bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Betätigungen, teilte Herrmann mit. Schüler im Alter von unter 14 Jahren sind ohnehin von der Nachweispflicht befreit.
Quelle: www.hallo-muenchen.de