Bund-Länder-Gipfel beschließt harte Corona-Regeln ‒ Söder will in Bayern noch schärfere Maßnahme durchsetzen

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, 2G-Regel und Feuerwerksverbot an Silvester. Der Corona-Gipfel hat harte Maßnahmen beschlossen. Söder will in einem Punkt nachbessern.
- Bund und Länder beschließen bei Corona-Gipfel schärfere Regeln.
- Das sind u.a. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, 2G-Regel und Feuerwerksverbot an Silvester.
- Söder will noch eine härtere Maßnahmen in Bayern durchsetzen.
Beim Corona-Gipfel haben sich Bund und Länder auf harte Regeln und Maßnahmen zur Bekämpfung der vierten Welle in Deutschland geeinigt.
Diese reichen laut dpa-Bericht von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regeln für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann auch ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden.
Kontaktbeschränkungen, 2G-Regel und Feuerwerksverbot - Corona-Gipfel beschließt harte Regeln
Auch im Handel, mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarf, haben nur noch für Geimpfte oder Genesene Zutritt. Dies gilt unabhängig von der Inzidenz. Die Läden müssen das Einhalten der Regel kontrollieren.
Der Bund-Länder-Gipfel begrenzt auch die Obergrenze der Zuschauer für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Plätze besetzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein.
Hier gehen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Maßnahmen nicht weit genug. Er kündigte an, dass ab diesem Wochenende im Freistaat nur noch Fußball-Geisterspiel stattfinden sollen. Das bayerische Kabinett werde schon am Freitag über die verschärfte Regel beraten. Gelten solle dies dann zunächst bis zum Jahresende.

Die verschärften Corona-Regeln des Bund-Länder-Gipfels im Überblick
- Restaurants werden nicht allgemein geschlossen. Regional werden aber „zeitlich befristete“ Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
- Bars und Clubs müssen bei einer Inzidenz über 350 schließen. Auch private Partys werden eingeschränkt: Bei einer Corona-Inzidenz über 350 dürfen maximal 50 Menschen in Innenräumen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.
- Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte Personen dürfen sich künftig nur noch mit dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regel ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
- Feuerwerksverbot an Silvester: Raketen und Böller dürfen vor dem Jahreswechsel nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf „publikumsträchtigen“ Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.
- Maskenpflicht an Schulen wird wieder eingeführt. Ob die Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“
- Corona-Impfung: Jeder, der eine Erstimpfung und „fristgerecht“ seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.
- Spezielle Impfpflicht: Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.
- Allgemeine Impfpflicht: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag „zeitnah“ über das Thema entscheiden wolle.
- Auslaufender Impfstatus: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status „geimpft“ künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.
- Krisenstab: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll.
- Expertenstab: Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.
- Weiterhin gültig: Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios, Friseur- oder Kosmetiksalons 2G dann greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.
Quelle: www.hallo-muenchen.de