Corona-Geld zurück? Bund prüft Richtigkeit der Soforthilfe aus 2020 ‒ Unternehmen erhalten Post

Der Bund unterstützte Unternehmen und Selbstständige Anfang 2020 mit 2,2 Milliarden Euro Corona-Soforthilfe. Nun prüft der Staat, ob das Geld zurückerstattet werden muss.
München ‒ Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Auszahlung der ersten Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern startet in diesen Tagen das Prüfverfahren für Unternehmen und Selbstständige.
Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums erhalten alle Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, derzeit Post von den Bewilligungsstellen. Darin sei der Zugang zu einer Online-Plattform hinterlegt, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen abschließen lasse.
Prüfverfahren für Corona-Selbsthilfe 2020 gestartet ‒ Was Unternehmen und Selbstständige über Modalitäten der Rückzahlung wissen müssen
Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern.
Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten sein würde. Nun gelte es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten sei, hieß es.
Über die Online-Plattform sollen mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert werden, sofern 2020 zu viel Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen seien bis zum 30. Juni 2023 möglich.
In besonderen Einzelfällen sei ab Mitte Juni 2023 die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich. Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 könne aber steuerliche Vorteile mit sich bringen.
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