München untersagt Corona-Spaziergänge am Mittwoch ‒ Bußgeld und Verbot für unangemeldete Demonstrationen

Unangemeldete Protest-Spaziergänge gegen Corona-Maßnahmen sind in München mit Rückendeckung von Innenminister Herrmann verboten. Die Polizei bereitet sich auf Einsatz vor.
Inzidenz, Maßnahmen und Proteste - Die Corona-Pandemie erregt weiterhin die Gemüter. In München wurde in den letzten Wochen immer wieder gegen die aktuellen Regeln demonstriert. Die Stadt untersagte daraufhin per Allgemeinverfügung sogenannte Corona-Spaziergänge für den heutigen Mittwoch.

Protest gegen Maßnahmen - München untersagt weitere Corona-Spaziergänge am Mittwoch
Der Ärger mancher Menschen über die Corona-Regeln scheint in München öfters aus dem Ruder zu laufen. Als angemeldete Versammlungen durch die Innenstadt in der Vergangenheit von der Stadt auf die Theresienwiese verlegt wurden, entschieden sich manche Teilnehmer zu sogenannten Corona-Spaziergängen. Diese Demos waren jedoch nicht angemeldet, oft trugen die Protestler weder Maske noch hielten sie sich an die Abstandsregeln.
Die Stadt München geht jetzt konsequent gegen alle nicht angemeldeten stationären oder sich fortbewegenden Demos am 05. Januar vor. Eine Teilnahme an einem solchen Corona-Spaziergang werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und von der Polizei verfolgt. Dabei könne eine Bußgeld von bis zu 3000 Euro gegen Einzelne verhängt werden, erklärt die Stadt in einer Mitteilung.
Weiter heißt es, dass Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen grundsätzlich nicht verboten sind. Sie müssen jedoch fristgerecht angemeldet werden und den behördlichen Auflagen Folge leisten.
Die Allgemeinverfügung diene dazu, einem Wildwuchs an unangemeldeten Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmern vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
In München hat sich für den heutigen Mittwoch auch eine Demonstrationen gegen die Corona-Proteste angemeldet. Die Veranstaltung will für einen solidarischen Weg durch die Pandemie und gegen Querdenker eintreten.
Polizei in München bereitet sich auf Einsatz bei Corona-Spaziergängen am Mittwoch vor
Die Polizei in München stellt sich auf die unangemeldeten Spaziergänge und Proteste gegen die Corona-Maßnahmen am Mittwoch ein. Wie die dpa berichtet, sollen am Abend rund 1000 Beamte im Einsatz sein.
Auch die Bundespolizei bereitet sich wieder auf Proteste und die Corona-Spaziergänge am Mittwoch vor. Laut Mitteilung werden Beamte vermehrt an Bahnhöfen und Haltepunkten im Umfeld der Demonstrationen im Einsatz sein. Für erforderliche Maßnahmen stehe sie mit dem Polizeipräsidium München, Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Deutschen Bahn in engem Austausch.
Polizeidirektor Michael Rupp weist besonders auf die Corona-Regeln und die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Bahnhöfen und in Zügen hin.
Der Vorfall am letzten Mittwoch, bei dem ein Reichsbürger Menschen am Isartorplatz mit einem Messer bedrohte, zeige die zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft von einzelnen Personen.
Für die bundespolizeilichen Maßnahmen steht stets die Sicherheit aller Reisenden im Vordergrund.
„Eine Demonstration ist kein Spaziergang“: Bayerns Innenminister Herrmann stärkt Kommunen den Rücken
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stärkt den Kommunen den Rücken im Umgang mit den unangemeldeten Spaziergängen gegen die Corona-Politik. „Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demonstration kurzerhand als „Spaziergang“ deklarieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen“, sagte Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch).
Eine Demonstration ist kein Spaziergang.
Zudem kündigte Hermann ein hartes Vorgehen gegen gewaltsame Proteste gegen die Corona-Maßnahmen an. „Selbstverständlich gehört es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können“, sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Jedoch gebe es klare Regeln, die für alle zu beachten sind. So würden Gewalttaten mit aller Konsequenz durch die Polizei verfolgt.
Auch als Spaziergänge getarnte Demonstrationen könnten sich nicht dem Versammlungsrecht entziehen. Per Allgemeinverfügung können Kreisverwaltungsbehörden Beschränkungen für konkrete Versammlungen erlassen. Dies betrifft Ort, Zeit oder eine Übergrenze für Teilnehmer. Wenn die Demonstranten an den sogenannten Corona-Spaziergängen dann gegen die Anordnungen verstießen, müssen sie laut Hermann mit empfindlichen Geldstrafe rechnen.
„Klar ist: Wer sich an die infektionsschutzrechtlichen und versammlungsrechtlichen Vorgaben hält, kann uneingeschränkt demonstrieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen“, sagte Herrmann.
Ähnlich hatte sich am Dienstag Bundesinnenministerin Nancy Faeser geäußert. „Es gilt natürlich das Versammlungsrecht. Und ich bin sicher, dass die Sicherheitsbehörden das auch überall umsetzen“, sagte die SPD-Politikerin dem ARD-Hauptstadtstudio. „Und wenn Gewalt passiert, dann wird natürlich durchgegriffen.“ Bedrohungen und Gewalt könnten nicht hingenommen werden.
Quelle: www.hallo-muenchen.de