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Gemälde in Münchner Museum durch Fälschungen ersetzt und versteigert ‒ Mitarbeiter leistet sich Rolls Royce

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Rahmenkunst in der Alten Pinakothek
Ein Mitarbeiter eines Museums in München ersetzte Gemälde durch Fälschungen und ließ diese versteigern. (Symbolbild) © Angelika Warmuth/dpa

Ein Mitarbeiter eines Museums in München ersetzte Gemälde durch Fälschungen und ließ diese versteigern. Davon leistete er sich unter anderem einen Rolls Royce.

München ‒ Ein Mitarbeiter eines Münchner Museums tauschte Gemälde durch Fälschungen aus und ließ die Originale versteigern.

Vor Gericht wurde er dafür nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie das Amtsgericht am Montag mitteilte.

Mitarbeiter ersetzt Gemälde in Münchner Museum durch Fälschungen

Der Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung des Deutschen Museums beschäftigt und hatte dort Zugriff auf das Lager. Dort wurden die Gemälde verwahrt.

Nach Gerichtsangaben tauschte er das Gemälde „Das Märchen vom Froschkönig“ von Franz von Stuck gegen eine Fälschung aus. Das Original bot er zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus an, das das Bild für 70.000 Euro an eine Galerie in der Schweiz verkaufte. Nach Abzug der Versteigerungskosten brachte der Verkauf dem Mann 49.127,40 Euro in bar ein.

Außerdem entwendete der heute 30-Jährige die Gemälde „Die Weinprüfung“ von Eduard von Grützner und „Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge“ von Franz von Defregger aus dem Lager des Museums.

Eines der Gemälde ließ er ebenfalls versteigern, das andere verkaufte er direkt an das Auktionshaus, was ihm insgesamt weitere rund 12 000 Euro einbrachte.

Gemälde in Auktionshaus versteigert - Museums-Mitarbeiter leistet sich u.a. Rolly Royce

„Das Geld verwendete der Angeklagte, um Schulden zu tilgen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren“, teilte das Gericht mit. „Er leistete sich unter anderem eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und kaufte sich einen Rolls Royce.“

Vor Gericht hatte der Mann den Angaben zufolge nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern auch „ehrliche Reue und Einsicht“ gezeigt.

„Er gab an, ohne Nachdenken gehandelt zu haben. Er könne sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären“, berichtete das Gericht über das Urteil vom 11. September, das neben der Freiheitsstrafe auch noch die Einziehung des Geldes anordnete, das der Mann mit seinen illegalen Machenschaften verdient hatte: insgesamt 60 617,90 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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