Klage gegen Polizeiaufgabengesetz in Bayern ‒ Gericht prüft mehrerer Regelungen auf Verfassungswidrigkeit

Der Bund für Geistesfreiheit kritisiert vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der „drohenden Gefahr“ als Voraussetzung für einige Polizei-Maßnahmen.
Update: 14.10 Uhr
Verfassungsgericht in Bayern entscheidet im Juni über Klage gegen Polizeiaufgabengesetz (PAG)
München ‒ Der Bund für Geistesfreiheit in München und Bayern klagt gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) und will die Verfassungswidrigkeit mehrerer Regelungen feststellen lassen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) will eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit nun am 14. Juni verkünden. Das teilte Präsident Hans-Joachim Heßler laut dpa bei der mündlichen Verhandlung einer von mehreren Klagen gegen das Gesetz am Donnerstag mit.
Der Bund für Geistesfreiheit hatten in ihrer Popularklage vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der „drohenden Gefahr“, der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht, als verfassungswidrig kritisiert. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.
Auch weitere Klagen gegen die Neufassung des Gesetzes sowie sogenannte Meinungsverschiedenheiten der Oppositionsparteien liegen dem Gericht vor. Sie sind aber nicht Gegenstand des Verkündungstermins im Juni.
Polizeiaufgabengesetz (PAG)
Das PAG regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren politisch umstritten - unter anderem die Möglichkeit des Präventivgewahrsams, der zuletzt häufig im Zusammenhang mit Demonstrationen von Klimaaktivisten richterlich angeordnet worden war. Dieser darf bis zu einem Monat dauern, wenn er der Verhinderung von Straftaten dient.
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Klage gegen Polizeiaufgabengesetz in Bayern ‒ Gericht prüft mehrerer Regelungen auf Verfassungswidrigkeit
Erstmeldung: 04. Mai
München ‒ Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) sorgt seit seiner Einführung für Streit. Nun verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof über eine Klage gegen das umstrittene Gesetz.
Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern wollen die Verfassungswidrigkeit mehrerer Regelungen feststellen lassen. Der Landtag und die Staatsregierung halten dies für unbegründet.
Klage gegen Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern vor dem Verfassungsgericht
Mit einer Popularklage können Rechtsvorschriften des Landesrechts angefochten werden, die nach Ansicht der Antragssteller mit der Bayerischen Verfassung im Widerspruch stehen.
Nach Auffassung der Kläger ist das bei verschiedenen Regelungen des PAG der Fall, berichtet die dpa. Sie kritisieren etwa den zuletzt auch wiederholt gegen Klima-Aktivisten verhängten Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der „drohenden Gefahr“, der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht.
Bund für Geistesfreiheit klagt gegen Regelungen im umstrittenen Polizei-Gesetz
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren politisch umstritten.
Auch weitere Klagen gegen das Gesetz sind vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig, etwa von Grünen und SPD. Im vergangenen Jahr wurde eine Klage der Linkspartei gegen die im PAG festgelegte polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.
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