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Mörder von Rudolph Moshammer bald auf freiem Fuß ‒ Abschiebung in den Irak nach 18 Jahren Haft in Deutschland

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Von: Jonas Hönle

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Rudolph Moshammer
Nach dem Mord an Rudolph Moshammer soll der verurteilte Iraker bald in sein Heimatland abgeschoben werden. (Symbolbild) © Volker Dornberger/dpa

Nach dem Mord am Modezaren Rudolph Moshammer in einem Vorort von München ist die Abschiebung des verurteilten Irakers in sein Heimatland im Gange.

Update: 26. Januar

München ‒ Der verurteilte Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer wird nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Heimatland Irak abgeschoben.

Die Abschiebung sei im Gange, das Flugzeug mit dem heute 43-Jährigen an Bord starte voraussichtlich um 14.30 Uhr vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad, sagte ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur.

Mörder von Rudolph Moshammer - Abschiebung in den Irak im Gange

Zuvor war mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor. Der Iraker darf lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands hatte die Behörde aber abgelehnt. In seinem Heimatland wird der 43-Jährige das Flugzeug als freier Mann verlassen.

Mord im Vorort von München - Iraker tötete Modezar Moshammer

Der Mörder hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen mit nach Hause genommen.

Der Iraker wurde wenig später festgenommen. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

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Er tötete Rudolph Moshammer ‒ Verurteilter Mörder hofft auf Abschiebung in den Irak

Erstmeldung: 17. Januar

München ‒ Der verurteilte Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer könnte bald in den Irak abgeschoben werden.

Mittlerweile habe sein Heimatland die Identität des Mannes anerkannt, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen laut dpa auf Anfrage mit. Das notwendige Passersatzpapier liege vor. „Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen.“

Moshammer-Mörder könnte zeitnah in den Irak abgeschoben werden

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde.

Der Mann dürfte dann lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft auf zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt. Damit sind die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen.

Nach Mord an Rudolph Moshammer in Vorort von München - Iraker hofft auf Abschiebung

Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, hatte am Wochenende gesagt, sein Mandant hoffe auf die Abschiebung. Er hatte deshalb den Antrag auf Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen.

Ahmed kündigte aber an, den Antrag erneut zu stellen, falls sein Mandant in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werde. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief.

Mord an Rudolph Moshammer

Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

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