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Beschwerde über dreiste Wildparker: „Völlig inakzeptabel, eine Gefährdung zu verursachen“

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Wolfgang Eggeling ist es ein Rätsel, wie man auf die Idee kommen kann, im Landschaftsschutzgebiet an der Blutenburg zu parken. Erst recht, wenn das in einem Ausmaß passiert wie in diesem Sommer.
Wolfgang Eggeling ist es ein Rätsel, wie man auf die Idee kommen kann, im Landschaftsschutzgebiet an der Blutenburg zu parken. Erst recht, wenn das in einem Ausmaß passiert wie in diesem Sommer. © privat

Im Landschaftsschutzgebiet um Schloss Blutenburg parken zunehmend Autos. Der Bürger Wolfgang Eggeling bringt seine Beschwerde nun beim zuständigen BA vor.

Obermenzing Ist es Dreistigkeit, Bequemlichkeit, Ignoranz – oder alles zusammen? Das fragt sich Wolfgang Eggeling, wenn er gelegentlich Autos mitten im Landschaftsschutzgebiet bei Schloss Blutenburg stehen sieht. „Aus Versehen macht man das jedenfalls nicht. Das braucht mir keiner zu erzählen“, ärgert sich der Obermenzinger und hofft, dass der BA Pasing-Obermenzing dieser Unsitte künftig Einhalt gebieten kann.

Das Fass zum Überlaufen brachte für den Bürger ein ganzer Pulk von Autos entlang des Fußweges und auf der Wiese am großen Schlossweiher im Sommer. Wie die Polizeiinspektion Pasing mitteilt, waren es Besucher eines Kindergarten-Festes. Die alarmierten Beamten stellten nach Auskunft des stellvertretenden Inspektions-Chefs Jakob Siebentritt „etwa 40 Verwarnungen mit Zahlungsaufforderung wegen des verbotswidrigen Parkens in einem Landschaftsschutzgebiet“ aus.

Außerdem hätten die Verursacher ihre Fahrzeuge „ordnungsgemäß“ umparken müssen. Das Abstellen von Fahrzeugen in einem Landschaftsschutzgebiet wird laut Siebentritt mit einem Regelsatz von 35 Euro Verwarnungsgeld geahndet. „Eine Häufung von derartigen Verstößen können wir im Schlosspark Blutenburg aber nicht feststellen“, ergänzt der Sprecher der Pasinger Polizei.

Parken im Landschaftsschutzgebiet Blutenburg: BA appelliert an Vernunft und Verstand der Bürger

Für Eggeling ist jeder Fall einer zu viel. „Ich käme nie auf die Idee, in einer Grünanlage zu parken, nur weil ich zu faul bin, ein paar Schritte weiter zu einem regulären Parkplatz zu laufen“, sagt er kopfschüttelnd und appelliert an den gesunden Menschenverstand: „Jeder sollte eigentlich wissen, dass man in einem Landschaftsschutzgebiet nicht parken darf.“

Der BA, den der Bürger um Intervention gebeten hat, setzt nun ebenfalls auf Verantwortungsgefühl und Vernunft. Das Gremium hat das Kreisverwaltungsreferat über das Problem informiert und fordert zudem die Träger des besagten Kindergartens auf, „die Eltern und Besucher anzuhalten, in Zukunft der Vorbildfunktion beim Naturschutz gerecht zu werden“. Allen potentiellen Verkehrs- und Umweltsündern geben die Stadtteilpolitiker mit auf den Weg: „Völlig inakzeptabel ist es, durch wildes Parken den Boden zu verdichten, die Grasnarbe zu beschädigen und eine Gefährdung von Radlern und Fußgängern zu verursachen.“

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