Bundesgerichtshofs-Urteile pro Vonovia? So reagieren Mieterverein und Mieter aus München

Im Streit um Vonovia-Betriebskostenabrechnungen hat der Bundesgerichtshof in Dresdner Fällen Urteile gefällt, die Folgen für eine Klage aus München haben könnten.
München - Er ist die höchste rechtliche Instanz in Deutschland, vor die man ziehen kann: der Bundesgerichtshof (BGH). Vor diesen wird auch ein Streit zwischen der Mietergemeinschaft (MG) Burmester-/Bauernfeindstraße und der Vonovia gehen. Der Vorwurf der Mieter: intransparente Nebenkostenabrechnungen.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs: Scheitert Mieterklage aus München gegen Vonovia? Mieterverein sieht wenig Chancen

Nun hat eben jener BGH jedoch in zwei ähnlichen Fällen aus Dresden in einem wichtigen Teil der Urteile für Vonovia entschieden – was wegweisend für den Fall aus dem Münchner Norden sein könnte.
Zwar urteilte das Gericht, dass den Dresdner Mietern Einsicht in Vertragsunterlagen, in diesem Fall Hausmeisterrechnungen, zwischen Vonovia und Dritten zu gewähren sei. Jedoch gelte dies grundsätzlich nicht für Verhältnisse, welche die von der Immobilienfirma beauftragten Unternehmen wiederum mit „Subunternehmen“ abgeschlossen hätten.
„Das heißt, Mieter haben kein tiefergehendes Einsichtsrecht in die Belege“, erklärt der Geschäftsführer des Münchner Mietervereins Volker Rastätter. Sie dürften laut BGH nur Abrechnungen von Tochterfirmen einsehen.
„Aber in der Regel keine Rechnungen, die diese von Firmen erhalten, die sie für einzelne Leistungen einschalten – wie etwa den Winterdienst“, erklärt Rastätter. Sie können also nicht nachprüfen, wie viel die Tochtergesellschaft nochmal für ihre Leistungen auf die Rechnungen der von ihr eingeschalteten Unternehmen aufschlägt, was sich auf die Betriebskosten auswirke.
So hätten es Immobilienunternehmen „jetzt schwarz auf weiß, dass ihre zwischengeschalteten Tochtergesellschaften Gewinne über die Betriebskosten machen dürfen und dass sie die genauen Zahlen nicht offenlegen müssen“, fürchtet Rastätter.
Auch Franz Obst, Vorsitzender der MG, sieht die Urteile als „Watschn für die Dresdner Mieter“. Im eigenen Fall gibt er sich aber nach wie vor kämpferisch – und zuversichtlich. „In beiden Urteilen steht eine für uns wichtige Formulierung“, erklärt er.

Gemeint ist folgende Aussage (aus den Urteilen VIII ZR 102/21, Seite 11, Absatz 20, und VIII ZR 114/21, Seite 9, Absatz 19): „Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine eigenständige Vergütungsregelung nicht getroffen, sondern nur die Erstattung der anfallenden Kosten vereinbart hat. Dann kann für eine Nachvollziehbarkeit der in Rechnung gestellten Betriebskostenposition auch die Vorlage von Unterlagen des Subunternehmers erforderlich sein (...)“.
Dies sei am Kieferngarten laut Obst der Fall. „Wir hoffen also, dass der BGH sich an diesen Absatz in unserem Fall hält“, sagt der Anwohner. Der Streit zwischen der Mietergemeinschaft am Kieferngarten und dem Immobilienunternehmen läuft seit einigen Jahren. Nach längerer Verhandlung inklusive Vertagung am Landgericht München beschlossen die Mieter, gemeinsam mit dem Münchner Mieterverein vor den BGH zu ziehen. Auch im Zuge eines derzeit laufenden Erweiterungsbaus in der Wohnsiedlung gab es Ärger. Die Mieter warfen Vonovia fehlende Kommunikation vor.
Die Vonovia sieht sich durch die Rechtssprechung des BGH in ihrem aktuellen Vorgehen bestätigt, sagt Sprecher Matthias Wulff auf Hallo-Anfrage. Die Urteile seien „ein entscheidender Schritt, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen“. Vonovia habe Verträge, die wie von Obst beschrieben nur Kosten- statt Preisumlagen enthielten, bereits ab 2019 umgestellt. „So entsprechen heute schon alle Verträge den Ansprüchen des Gerichts“, erklärt Wulff.
Nach BGH-Urteil zu Vonovia-Mietklagen: Mieterverein München fordert Änderung der Betriebskostenverordnung
Rastätter sieht den Rechtsstreit zwar noch nicht entschieden: „Da es sich hier um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, könnte der BGH in Nuancen anders entscheiden als bei den Dresdner Fällen.“ Große Hoffnungen habe er allerdings nicht.
Er fordert: „Die Betriebskostenverordnung muss so geändert werden, dass nicht immer mehr große Wohnungsunternehmen auf den Zug aufspringen, die Betriebskosten ihrer Mieter durch das Einschalten von Tochtergesellschaften nach oben zu treiben und damit indirekt Gewinne zu machen.“
Quelle: www.hallo-muenchen.de