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Lockerung nach der Booster-Impfung ‒ Neue Corona-Regeln für Quarantäne und 2G-Plus in München

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Von: Jonas Hönle

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Eine Frau geht am Deutschen Museum an Schildern vorbei, die zu einer Corona-Teststelle weisen.
Neue Corona-Regeln für Quarantäne und 2G-Plus für Menschen mit Booster-Impfung in München. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa

Corona-Lockerungen für Personen mit Booster-Impfung in München: Wer gilt als geboostert, für wen entfällt der Test bei 2G-Plus und wie lange dauert die Quarantäne...

Bayern hat die Corona-Maßnahmen in einigen Punkten an die Beschlüsse des Corona-Gipfel von Bund und Länder angepasst. Damit gelten auch in München neue Regeln für Quarantäne und 2G-Plus für Geboosterte.

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*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. © Hallo München

Kein Test bei 2G-Plus - Corona-Lockerung für Menschen mit Booster-Impfung in München

Nach dem neusten Corona-Beschluss des bayerischen Kabinetts gelten Personen unmittelbar nach ihrer Booster-Impfung als geboostert und nicht mehr erst nach 14 Tage. Für sie entfällt auch die Pflicht einen negativen Corona-Test für den Zugang zu 2G-Plus-Bereichen vorzulegen. Diese Regel gilt auch für Personen, die nach ihrer Zweit-Impfung an Corona erkrankt und genesen sind.

Minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, sind weiterhin in der Gastronomie, in Hotels sowie bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Eigenaktivitäten von der 2G-Regel befreit.

Neue Corona-Regel zur Quarantäne-Dauer in München

Wie die Stadt München mitteilt, ist die Dauer der Quarantäne und Isolation nicht mehr von der Virus-Variante abhängig. Beides dauert neuerdings zehn Tage. Enge Kontaktpersonen und Infizierte können sich nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Antigen-Test freitesten. Erkrankte müssen dafür mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sein.

Schüler und Kita-Kinder können sich als Kontaktpersonen schon nach fünf Tagen freitesten.

Das Ende der Quarantäne oder Isolation gilt unmittelbar mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an die Landeshauptstadt München:

Quelle: www.hallo-muenchen.de

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