Neue Corona-Regeln an Münchner Schulen ‒ Das Vorgehen bei einem positiven Test in der Klasse

Quarantäne, Isolation oder mehr Tests - Was geschieht bei einem Corona-Fall in der Klasse? Das Gesundheitsreferat München informiert über die Regeln an Schulen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der höheren Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Regeln an Schulen angepasst.

Das Vorgehen bei einem Corona-Fall in einer Klasse ist dabei von der Einhaltung des Rahmenhygieneplans, der allgemeinen Hygieneregelung einschließlich des Lüftens und dem Einsatz von Luftreinigern abhängig.
Das Gesundheitsreferat München geht davon aus, dass an den Münchner Schulen grundsätzlich die Hygiene-Regeln beachtet und Luftreinigungsanlagen, soweit vorhanden, entsprechend den Vorschriften benutzt werden.
Unter diesen Voraussetzung ergeben sich folgende Regeln...
Das Gesundheitsreferat München informiert über neue Corona-Regeln in Schulen
- Zeigt ein Corona-Test eines Schülers ein positives Ergebnis, erfolgt eine Isolation für zehn Tage. Diese kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind für mindestens 48 Stunden frei Symptome ist. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
- Mit dem positiven Corona-Test in einer Klasse greift automatisch und ohne weitere Anordnung durch das Gesundheitsamt das intensivierte Testregime für Schüler (d. h. an den weiterführenden und beruflichen Schulen: täglich Selbsttests für die folgenden fünf Unterrichtstage, an „Pooltestschulen“: zusätzlicher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten engen Kontakt; fällt Tag 5 auf einen Feiertag, wird der Test am nachfolgenden Schultag nachgeholt, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist). Das intensivierte Testregime schließt auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene mit ein.
- Wurden die oben genannten Regeln zu Hygiene und Lüften nicht eingehalten, muss wie bisher eine Kontaktpersonenermittlung erfolgen.
- Wurden die oben genannten Regeln zu Hygiene und Lüften eingehalten, entfällt die Kontaktpersonenermittlung und alle negativ getesteten Schüler besuchen weiter den Unterricht.
- Kommt es innerhalb von 5 Tagen zu einem oder zwei weiteren Fällen, so findet bei Einhaltung der Hygiene-Regeln weiterhin keine Kontaktpersonenermittlung statt, das intensivierte Testregime wird fortgeführt. Das intensivierte Testregime wird solange beibehalten, bis in der Klasse für 5 aufeinander folgende Schultage keine Infektion mehr festgestellt wurde.
- Kommt es zu einem vierten Fall innerhalb von fünf Tagen, ist ein epidemiologischer Zusammenhang in jedem Fall anzunehmen und es liegt ein Ausbruch vor. Es müssen alle Schüler nach Hause geschickt werden und durch das Gesundheitsreferat wird Quarantäne angeordnet.
- Sind in der Klasse Schüler mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko oder solche, in deren Haushalt Personen mit einem erhöhten Risiko leben, so ist diesen die Teilnahme am Unterricht bei Infektionsfällen in der Klasse/Gruppe generell freizustellen.
- Für Lehrkräfte findet weiterhin eine Einzelfallprüfung statt. Sollten Lehrkräfte als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, so können sie sich frühestens am 7. Tag nach dem letzten engen Kontakt freitesten, während bei den Schüler, die enge Kontaktpersonen sind, ein Freitesten nach 5 Tagen möglich ist.
- Für Lehrkräfte, in deren Klasse ein Infektionsfall auftritt, wird ein intensiviertes Testregime (tägliche Selbsttests über die folgenden fünf Unterrichtstage) empfohlen.
Schulleitungen müssen dem Gesundheitsreferat weiterhin unverändert alle infizierten Personen melden.
Quelle: www.hallo-muenchen.de