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München verbietet erneut Corona-Spaziergänge ‒ Teilnehmern unangemeldeter Demos droht hohes Bußgeld

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Die Stadt München verbietet weitere Corona-Spaziergänge.
Die Stadt München verbietet weitere Corona-Spaziergänge. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Die Stadt München verbietet erneut per Allgemeinverfügung alle Demos im Stadtgebiet im Zusammenhang mit den Corona-Spaziergängen gegen Pandemie-Maßnahmen. Teilnehmende müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Update: 9. Februar

Aufgrund der zurückliegenden Ereignisse werden im gesamten Stadtgebiet zur präventiven Gefahrenabwehr erneut alle Demonstrationen im Zusammenhang mit den Corona-Spaziergängen verboten. Die Allgemeinverfügung diene dazu, „einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden“, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

Personen, die an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Corona-Demos gegen die Pandemie-Maßnahmen teilnehmen, müssen erneut mit hohen Bußgeldern bis zu 3.000 Euro rechnen.

Wenn keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit besteht und die Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung fristgerecht beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet werden, können sie weiterhin stattfinden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter www.muenchen.de/amtsblatt zu finden.

Stadt München verbietet weitere Corona-Spaziergänge - Teilnehmern droht hohes Bußgeld

Update: 14. Januar

Die Stadt München verbietet weitere Corona-Spaziergänge und unangemeldeten Demonstrationen. Per Allgemeinverfügung sind am 15., 17. und 19. Januar im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Proteste untersagt, die nicht nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz mitgeteilt wurden.

Laut Mitteilung der Stadt München ist die Teilnahme an solchen Demos gegen die Corona-Maßnahmen eine Ordnungswidrigkeit, die von der Polizei verfolgt wird. Es kann dabei zu einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro kommen.

Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, können weiterhin nach fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden.

Erst am Mittwoch kam es wieder zu Polizei-Einsätzen in München wegen unangemeldeter Corona-Spaziergänge.

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München untersagt weitere Corona-Spaziergänge - Hohes Bußgeld für Teilnehmer unangemeldeter Demos

Erstmeldung: 07. Januar

Die Stadt München verbietet zur präventiven Abwehr von Gefahren weitere Corona-Spaziergänge im Stadtgebiet. Grund dafür seien die zurückliegenden Demonstrationen gegen die Pandemie-Maßnahmen und aktuelle Erkenntnisse.

Hallo München
*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. © Hallo München

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt München alle stationären und sich fortbewegenden Demos am 10. und 12. Januar, die nicht gemäß des Bayerischen Versammlungsgesetzes angemeldet sind.

Dies diene dem Wildwuchs an Protesten, an denen auch gewaltbereite Einzelne teilnehmen würden, vorzubeugen. Zudem würden die Teilnehmer solcher Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen keine Maske tragen und die Mindestabstände nicht einhalten.

Laut Mitteilung der Stadt München stellt die Teilnahme an einer unangemeldeten Corona-Demo eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Polizei verfolgt wird. Dabei kann ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro gegen einzelne Teilnehmer verhängt werden.

Proteste gegen die Corona-Maßnahmen können weiterhin durchgeführt werden, wenn sie fristgerecht beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet sind und zudem keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Die erlassenen Auflagen müssen dabei streng eingehalten werden.

Quelle: www.hallo-muenchen.de

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