Das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring in München tritt in Kraft ‒ Ausnahmen können beantragt werden

Um die Stickstoffdioxid-Immissionen zu senken, startet am Mittwoch das stufenweises Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring in München - mit Ausnahmen.
Update: 31. Januar 2023
München ‒ Das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring in München für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter startet am 1. Februar.
Die Maßnahme zur Senkung der Stickstoffdioxid-Immissionen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Ökologischen Verkehrsclub Deutschland VCD und der Stadt München in einem Vergleich vereinbart und so eine Gerichtsentscheidung abgewendet.
Sollten sich die Werte bis zum 1. Oktober 2023 (Stufe 2) und zum 1. April 2024 (Stufe 3) nicht verbessern, werden weitere Verschärfungen folgen, die auch Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V einbeziehen und Ausnahmen deutlich reduziert.
In dieser ersten Stufe gilt aber eine generelle Ausnahme für Anwohner, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis und Lieferverkehr.
Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring in München startet - mit Ausnahmen
Außerdem können ab jetzt Einzelausnahmen zum Diesel-Fahrverbot für besondere Fahrtzwecke im Kreisverwaltungsreferat (KVR) beantragt werden.
Diese Ausnahmen sollen jetzt wohl deutlich günstiger werden. Zudem sollen die Diesel-Fahrzeuge von sozialen und pflegerischen Hilfsdienste sowie von Personen im Schichtdienst zu den generellen Ausnahmen zählen.
Antragsteller bekommen nach Antragseingang eine Bescheinigung zugesandt, mit der sie vorerst in die Umweltzone fahren dürfen, teilt die Stadt München mit. Diese soll gut lesbar hinter die Windschutzscheibe abgelegt werden.
Aufgrund der Kurzfristigkeit genügt bis zum 30. April der Nachweis des gestellten Antrags.
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Update: 22. Dezember 2022
München beschließt Diesel-Fahrverbot auf Mittleren Ring ‒ mit Ausnahmen
München ‒ Der Stadtrat München hat in seiner Vollversammlung am Mittwoch die Einführung des Diesel-Fahrverbots auf dem Mittleren Ring beschlossen. Die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans tritt am 11. Januar 2023 in Kraft.
Die erste Stufe des Diesel-Fahrverbots für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und schlechter startet zum 1. Februar 2023 in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Es gilt in dieser Stufe eine generelle Ausnahme für Anwohner und Lieferverkehr.
Einzelausnahmen zum Dieselfahrverbot können im Kreisverwaltungsreferat ab Mitte Januar 2023 beantragt werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit genügt bis zum 30. April 2023 als Zufahrtsberechtigung der Nachweis der erfolgten Antragstellung.
Nach Auslegung der Pläne und Einwänden von Bürgern und Verbänden hat die Stadt folgenden Ausnahmen in der Allgemeinverfügung aufgenommen, so dass keine Einzelbeantragung notwendig ist:
Die Ausnahmen für das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring in München
- In Stufe 1 und 2: alle weiteren Handwerkerfahrzeuge, deren Einsatz als Werkstattwagen oder zum Transport unbedingt erforderlich ist. Voraussetzung ist zudem, dass der Handwerksbetrieb in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet ist oder es sich um eine vergleichbare Tätigkeit (z.B. Wartungsdienst, Installation Großgeräte) handelt.
- In Stufe 1 und 2: Ausnahmen für Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis für gewerbliche Anlieger*innen für einen Bereich innerhalb der Umweltzone. -Die Regelungen für Menschen mit Behinderung gemäß der Allgemeinverfügung gelten für Fahrzeuge, mit denen diese Personen fahren oder gefahren werden.
- Zufahrt zum Campingplatz Thalkirchen für Camping-Mobile bleibt möglich.
Darüber hinaus gilt:
- Einzelausnahmen sind zudem nicht nur für Schichtdienstleistende möglich, sondern generell für Personen zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit, sofern ein Ausweichen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.
- Aufnahme der allgemeinen Querungsmöglichkeit der Isar über die Brudermühlbrücke mittels Beschilderung.
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München beschließt Diesel-Fahrverbot auf Mittleren Ring
Erstmeldung: 28. November
Der Stadtrat hat bei der heutigen Vollversammlung der stufenweisen Einführung eines Diesel-Fahrverbots auf dem Mittleren Ring in München zugestimmt. Damit sollen die Stickstoffdioxid-Immissionen gesenkt werden.
Bereits ab morgen startet die Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der der Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ausgelegt wird und Einwände möglich sind.
Stadtrat München beschließt Diesel-Fahrverbot auf Mittleren Ring zur Senkung der Stickstoffdioxid-Immissionen
Wenn sich dabei laut Stadt München „keine substanziell planverändernden Erkenntnisse“ ergeben, tritt der Plan zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes durch das Diesel-Fahrverbot in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone in Kraft.
Der vorliegende Entwurf sieht ein dreistufiges Vorgehen mit Ausnahmeregelungen für betroffene Bürger vor. Entwickeln sich die Messwerte bereits ab Stufe eins oder zwei positiv, soll auf die nächste Maßnahme verzichtet werden.
Stadtrat beschließt Diesel-Fahrverbote in München – Automobilclub kritisiert Vorhaben
Wegen dem Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring zur Senkung der Stickstoffdioxid-Immissionen gehen die Reaktionen weit auseinander.
Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. kritisiert das Fahrverbot: „140.000 Autobesitzern wird quasi die Nutzung ihres Eigentums versagt. Von heute auf morgen. Diesel-Fahrverbote sind unverhältnismäßig und nicht sozial verträglich. Ein Milliardenschaden für viele Menschen in München und Umgebung,“ Dr. Michael Haberland, Präsident von Mobil in Deutschland e.V.
Der Plan beträfe vor allem viele ältere Menschen, aber auch Pendler und Unternehmer. Zudem würden sich die Stickstoffdioxid-Werte seit Jahren positiv entwickeln.
Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring in München
Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist bis 28. November öffentlich ausgelegt. Einwände müssen bis 12. Dezember 2022 schriftlich oder elektronisch beim Referat für Klima- und Umweltschutz eingegangen sein.
Der Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München wird im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, Zimmer 4087, (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr) ausgelegt.
Unter www.muenchen.de/beteiligung-lrp ist der Entwurf ebenfalls einzusehen. Einwände können per Post eingereicht werden an das Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München sowie per E-Mail an beteiligung-lrp.rku@muenchen.de.
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