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2G-Regel auch in der Außengastronomie - München verschärft Vorgaben für Wirte ab Dezember

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Ab dem 01. Dezember gilt auch in der Außengastronomie in München die 2G-Regel.
Ab dem 01. Dezember gilt auch in der Außengastronomie in München die 2G-Regel. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa

Um die Ausbreitung des Coronavirus in den Schanigärten und Freischankflächen zu verhindern, gilt für diesen Bereich ab Anfang Dezember auch die 2G-Regel in München.

Der Stadtrat hat für den 01. Dezember eine weitere Maßnahme für die Außengastronomie beschlossen. Ab dann muss man für einen Aufenthalt im Außenbereich eines Gastronomiebetriebes entweder genesen oder geimpft sein, es greift also auch hier die 2G-Regel.

2G in der Außengastronomie: Reiter will Vorgaben für Wirte vereinheitlichen - Freischankflächen und Schanigärten dürfen beheizt werden

Mit dieser Maßnahme will OB Dieter Reiter die Infektionsschutzregeln angleichen, denn im Innenraum würde ja schon die 2G-Regel gelten. Er reagiert damit auf die hohe Inzidenz unter Ungeimpften und die fehlende Maskenpflicht am Sitzplatz. Diese Faktoren würden dem OB keine andere Wahl als 2G lassen, wird er in der Rathausumschau zitiert.

Die Einhaltung dieser Regel müssen die Gastwirte selbst kontrollieren, das Kreisverwaltungsreferat führt mit Hilfe der Polizei dennoch weitere Kontrollen durch.

Eine gute Nachricht für das Gastronomiegewerbe gibt es auch: Schanigärten und Freischankflächen dürfen im Winter unter der Verwendung von Ököstrom beheizt werden, was eine Nutzung der Außenbereiche erleichtern könnte.

Landeshauptstadt München/kw

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