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Stadt München entfristet Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ ‒ Gebiet wird auch erweitert

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Die St. Benno Kirche in München
Die Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ in München gilt nun unbefristet. © Klaus Haag

Das Gebiet der Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ liegt überwiegend in der Maxvorstadt und teils Neuhausen-Nymphenburg und wurde zudem erweitert.

München ‒ Die Stadt München hat die Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ in den Stadtbezirken Maxvorstadt und Nymphenburg-Neuhausen entfristet.

„Der Erlass der unbefristeten Erhaltungssatzung für das St.-Benno-Viertel ist ein wichtiger Schritt, um die langjährigen Bewohner des Viertels auch künftig vor Verdrängung zu bewahren und die gewachsenen, sozialen Nachbarschaften zu erhalten,“ erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).

Gebiet der Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ in München gilt unbefristet und wird erweitert

Das Gebiet wird zudem leicht erweitert. Der Block westlich der Lazarettstraße und nördlich der Nymphenburger Straße beim U-Bahn Aufgang Maillingerstraße ist nun vollständig enthalten. Weiterhin wird die Satzung südlich der Nymphenburger Straße und westlich der Maillingerstraße um einen Block erweitert und umfasst damit nun 4.200 Wohnungen, in denen 6.800 Einwohner leben.

In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 347.700 Einwohner in 201.700 Wohnungen leben.

Erhaltungssatzung in München

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 35 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.

Die auch Erhaltungssatzungen „Alte Heide“ und „Moosach“ in München gelten künftig unbegrenzt. Ein Gebiet wurde für mehr bezahlbaren Wohnraum auch erweitert.

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