Frist-Ende für Hundesteuer und Registrierung über Chipnummer ‒ Das müssen Hunde-Halter in München wissen

Für Hunde-Halter in München gibt es seit 01. Januar einige Neuerungen beim Online-Service der Stadt. Außerdem sollten sie die Frist für die Hundesteuer im Auge behalten...
Hunde-Halter in München aufgepasst! Die Frist für die Hundesteuer endet am Montag, den 17. Januar 2022. Um Mahnungen und Zuschläge zu vermeiden, muss die Zahlung bis dahin bei der Stadtkasse München eingegangen sein.

Dies ist durch SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Einzahlung und Überweisung auf die Konten der Stadtkämmerei möglich. Dabei muss die 13-stellige Kassenkontonummer angegeben werden, die sich auf dem letzten Steuerbescheid findet.
Hier finden sie Möglichkeit zum Online-SEPA-Mandat und die Auflistung der Konten der Stadt München.
Infos für Hunde-Halter in München: Frist-Ende für Hundesteuer - Registrierung über Chipnummer möglich
Hunde-Halter in München können seit dem 01. Januar 2022 ihre Tiere bei einer Neuanmeldung mit der Chipnummer registrieren. Dadurch entfällt die Steuermarke.
Auch ist neben der bereits vorhandenen Möglichkeit der Online-Anmeldung seit dem Jahreswechsel auch eine Abmeldung möglich. Zudem können verschiedene Anträge auf Befreiung, wie beim Ablegen eines Hundeführerscheins oder der Aufnahme eines Hundes aus dem Münchner Tierheim online abgewickelt werden.
Münchner sollen bei dem Online-Service durch den Prozess geführt und dabei nach allen erforderlichen Unterlagen abgefragt werden. Die Dokumente können dann entsprechen hochgeladen werden. Dadurch soll weniger Aufwand für Bürger und Stadtkämmerei entstehen.
In Fällen mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten oder in denen beispielsweise eine Steuermarke zurück geschickt werden muss, bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen beim Online-Service der Stadt München.
Quelle: www.hallo-muenchen.de