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Verkaufsverbot vor Silvester ‒ Experten warnen vor illegalem Feuerwerk und Böllern vom Schwarzmarkt

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Von: Jonas Hönle

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Kein Verkauf vor Silvester: Experten warnen vor illegalem Feuerwerk.
Kein Verkauf vor Silvester: Experten warnen vor illegalem Feuerwerk. © Matthias Balk/dpa

Experten warnen vor dem Kauf und Abfeuern von illegalem Feuerwerk und Böllern. Was die Gefahr bei der Ware vom Schwarzmarkt oder aus Polen und Tschechien ist.

Wegen der Corona-Krise ist der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester in Deutschland verboten. Dadurch ist jedoch der Verkauf von illegalem Feuerwerk auf dem Schwarzmarkt in den Fokus gerückt. Experten warnen jedoch eindringlich vor dem Kauf und dem Abfeuern.

*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. © Hallo München

Ein legaler Böller unterscheide sich von einem illegalen Böller erstmal in der Zertifizierung, erklärte Hanspeter Scheibe, vom Deutschen Sprengverband laut dpa-Bericht.

„Geprüftes Feuerwerk ist immer mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen. Die Kennzeichnung beinhaltet unter anderem Angaben zur Ausstoßrichtung, Flughöhe, Lautstärke und der Nettoexplosivmasse“, sagte Karsten Schneider, Pyrotechniker aus Hilbersdorf, der Beamte des Landeskriminalamts Sachsen schult.

Experten warnen vor Schwarzmarkt-Ware - Gefahr von illegalem Feuerwerk und Böllern

Während ein in Deutschland legaler Böller nicht über 120 Dezibel erreicht und der Knall ausschließlich mit Schwarzpulver erzeugt werden darf, setzen nicht zertifizierte Böller gerne auf sogenannte Blitz-Knallsätze.

„Der Unterschied ist, dass der zwei Gramm Schwarzpulverböller in Deutschland einen blauen Fleck auf der Hand macht und beim zwei Gramm Blitzknallsatzböller aus dem Ausland die Hand weg sein kann“, erläuterte Scheibe.

„Nicht zugelassene Feuerwerke, meist aus Drittstaaten, bergen unkalkulierbare Risiken“, heißt es dazu vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Bei den meist aus Polen oder Tschechien importierten Feuerwerk handelt es sich meist streng genommen nicht um illegale Ware, betonte Axel Brehm, Ermittler beim Landeskriminalamt Sachsen. „Normalerweise hat auch alles, was auf den Märkten in Tschechien und Polen verkauft wird, die Konformitätserklärung erhalten. Das eigentliche Problem ist, dass in diesen Ländern Artikel aus Kategorien frei verkauft werden dürfen, für die in Deutschland ein Erlaubnisschein benötigt wird.“

Wer zu Silvester seine Restbestände verfeuern möchte, sollte laut Scheibe vom Deutschen Sprengverband „konzentriert an die Sache“ herangehen, sich an Sicherheitsabstände halten und vorher die Gebrauchsanweisung lesen. „Auch bei Gegenständen, bei denen man denkt, dass man sie bereits die letzten zwanzig Jahre angezündet hat.“

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage plant Münchens OB Dieter Reiter auch dieses Jahr ein Feuerwerksverbot. Um welche Verbote es sich handelt, was Polizei und Lokalpolitiker dazu sagen.

Quelle: www.hallo-muenchen.de

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