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An der Mottlstraße blockieren Autos die Gehwege – BA greift durch  

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Von: Kassandra Fischer

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Sie versperren beinahe den gesamten Gehsteig: Anwohner-Autos aus der Mottlstraße.
Sie versperren beinahe den gesamten Gehsteig: Anwohner-Autos aus der Mottlstraße. © privat

Auf den Gehwegen der Mottlstraße bleibt kaum mehr Platz für Rollstuhlfahrer und Grundschüler. Viele Anwohner parken auf dem Bürgersteig, statt in ihren Einfahrten oder Garagen.

SCHWABING-WEST Weder rechts noch links ein Durchkommen. Wer zu Fuß auf der Mottlstraße unterwegs ist, dem bleibt eigentlich nur die Fahrbahn. Zahlreiche Autos blockieren dort regelmäßig die sowieso schon schmalen Gehwege. Für BA-Chefin Gesa Tiedemann (Grüne) „ein Unding“.

Besonders schlimm sei das nämlich für Grundschüler der naheliegenden Simmernschule, Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen. Für das Gremium stand deshalb in seiner jüngsten Sitzung fest: Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

Parker in der Mottlstraße blockieren Gehwege für Grundschüler oder Personen im Rollstuhl - Straße für beidseitiges Parken zu eng

Das Problem dabei: Die Straße ist so eng, dass die Pkw auch nicht einfach beidseitig auf der Fahrbahn parken können. Tiedemann hat sich die Situation deshalb vor Ort angeschaut. Sie fand dabei heraus, dass die meisten Fahrzeuge dort wohnenden Personen gehören, viele Einfahrten und Garagen allerdings leer stünden. „Weil der Rasen dann versaut wird“, sei die Erklärung einer Frau gewesen.

Gegen den Unwillen der Anwohner, an der Mottlstraße rechts-konform zu parken, will der BA nun vorgehen. Er bittet deshalb das Mobilitätsreferat im Abschnitt zwischen Isolden- und Mainzer Straße „verhältnismäßige und praktikable Maßnahmen umzusetzen“. Eine mögliche Lösung sei beispielsweise ein Parkverbot auf einer der beiden Seiten.

Die CSU zeigte sich bei dem Vorstoß zaghaft. Zunächst könne man es ja mit schriftlichen Aufforderungen versuchen, hieß es aus den Reihen der Christsozialen. Letztlich einigte man sich darauf, im gleichen Zug auch zu fordern, dass die Anwohner im Vorfeld rechtzeitig über eine neue Beschilderung oder Ähnliches informiert werden.

Kann teuer werden

Im Oktober verschärfte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Bußgeldkatalog. Seither gelten abschreckende Geldstrafen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.

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