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„Hängt die Grünen“-Plakate von Der III. Weg ‒ Gericht in München bestätigt Urteil wegen Volksverhetzung

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Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei „III Weg“ hängt über einem Plakat der Grünen.
Das Wahlplakat der Splitterpartei Der III Weg hing in München über einem Plakat der Grünen. © Bodo Schackow/dpa

Das Gericht bestätigte das Urteil wegen Volksverhetzung und Aufforderung zu Straftaten gegen ein Mann der rechtsextreme Splitterpartei Der III. Weg in München.

Update: 25. Oktober 2023

Gericht in München weist Revision ab - Urteil wegen „Hängt die Grünen“-Plakaten ist rechtskräftig

München ‒ Das Bayerischen Oberste Landgericht hat das Urteil gegen einen Anhänger der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg im Zusammenhang mit Plakaten mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ bestätigt.

Seine Revision sei als offensichtlich unbegründet verworfen worden, heißt es laut dpa in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Mann ist den Angaben zufolge nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verurteilt.

Das Landgericht München I hatte den Mann im März in zweiter Instanz verurteilt. Die 18. Strafkammer hatte in dem Plakattext eine Aufforderung zur Verübung von Tötungsdelikten im Stile einer Exekution gesehen, an Mitgliedern der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“.

Urteil wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten

Während des Bundestagswahlkampfes 2021 sei der Mann als Vorsitzender der Partei mit verantwortlich dafür gewesen, dass in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei mit dem Spruch aufgehängt worden seien, befand das Landgericht damals.

Nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden habe er deren „umgehende Wiederaufhängung“ gefordert. Es sei deshalb ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.

Diese Auslegung sei nicht zu beanstanden, befand nun der 7. Strafsenat des Obersten Landesgerichts. Die Tat sei auch nicht durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gerechtfertigt, da die Meinungsfreiheit in diesem Fall ihre Schranken finde.

In Hinblick auf den überragenden Stellenwert des Schutzes menschlichen Lebens ergebe die Abwägung eindeutig, dass im Falle der Aufforderung zur Tötung von Menschen die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit des Angeklagten zurücktrete, begründete der Strafsenat.

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„Hängt die Grünen“-Plakate von Der III. Weg ‒ Gericht in München verurteilt zwei Männer wegen Volksverhetzung

Update: 16.21 Uhr

Prozess um „Hängt die Grünen“-Plakate von Der III. Weg - Zwei Männer wegen Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag verurteilt

Im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ hat das Amtsgericht in München einen 42-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen einen 65-Jährigen erging eine Geldstrafe.

Der Richter sprach die beiden der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag schuldig. Die Auffassung, man könnte so einen Slogan zum besten geben, ohne sich der Volksverhetzung und der Aufforderung zu Straftaten strafbar zu machen, halte er für schlicht abwegig, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Als Adressat dieses Spruches könne man niemand anders sehen als die Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Urteil in München gefällt - Männer zu Freiheitsstrafe und Geldstrafe verurteilt

Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft, setzte die Freiheitsstrafe des 42-Jährigen aber nicht zur Bewährung aus. Die Verteidiger hatten jeweils Freisprüche für ihre Mandanten verlangt und dies unter anderem mit fehlenden Beweisen für ihre Beteiligung begründet.

Zudem könne man nicht zwingend schlussfolgern, dass mit dem Spruch die Partei von Bündnis 90/Die Grünen gemeint sei. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Der Anwalt des 42-Jährigen kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.

Der III. Weg hängte die Plakate im Bundestagswahlkampf 2021 auf

Der Richter begründete die Entscheidung auch mit den Funktionen der beiden in der Partei. So sei der 65-Jährige Vorsitzender gewesen. Es sei schlechterdings undenkbar, dass eine so kleine Partei mit einem überschaubaren Kreis an Mitgliedern und Aktivisten eine Wahlkampagne ohne Wissen und Billigung ihres Vorsitzenden führe. Er sei auch verantwortlich im Sinne des Presserechts gewesen. Zudem hätte sich ein unkontrollierbarer Kreis von Personen durch den Spruch aufgestachelt fühlen können.

Der 42-Jährige leitete nach Gerichtsangaben damals den Stützpunkt München und Oberbayern. Auf Fotos habe man ihn eindeutig beim Aufhängen von zwei Plakaten erkennen können. Das Verhängen einer Freiheitsstrafe begründete der Richter unter anderem mit einschlägigen Vorstrafen des szenebekannten Neonazis.

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Prozess um „Hängt die Grünen“-Plakate von Der III. Weg in München ‒ Anklage wegen Aufruf zum Totschlag

Erstmeldung: 25. Oktober 2022

Vor dem Amtsgericht in München hat am Dienstag der Prozess wegen Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ begonnen. Angeklagt sich zwei Männer, darunter ein szenebekannter Neonazi, wegen Aufforderung zum Totschlag und Volksverhetzung.

„Hängt die Grünen“-Plakate von Der III. Weg - Prozess in München wegen Aufruf zum Totschlag

Laut Staatsanwaltschaft sind die Angeklagten für mehr als 25 Plakate verantwortlich, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt wurden. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München. Die Wahlplakate wurden damals von der Polizei abgehängt.

Das sei keine freie Meinungsäußerung mehr, sagte ein Zeuge laut dpa, der selbst Mitglied der Grünen ist. Er hatte eines der Plakate im September 2021 in München entdeckt und alarmierte die Polizei.

Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. „Das ist schon fast Aufruf zu einer Straftat“. Ähnliches berichtete der Vorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer. Er sei von Parteimitgliedern aufmerksam gemacht worden, die sich von dem Slogan bedroht gefühlt hätten.

Männer wegen Volksverhetzung während des Bundestagswahlkampfes vor Gericht

Die Angeklagten wollten sich Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei Der III. Weg und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Zudem soll er die Aufhängung an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.

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