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Homosexuelle Ampel-Pärchen in München bleiben ‒ Gericht weist Klage ab und verweist auf Toleranz und Sympathie

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Homosexuelles Ampel-Pärchen in München
Homosexuelle Ampel-Pärchen in München dürfen weiterhin bleiben. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa

In München dürfen Ampel-Piktogramme von schwulen und lesbischen Paaren weiterhin bleiben. Der Kläger scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Ampel-Piktogramme in München, die schwule und lesbische Pärchen zeigen, können weiterhin bleiben. Das entschied der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Laut dem Gericht ergäben sich „keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition bzw. einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen“.

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Toleranz in München: Homosexuelle Ampel-Pärchen bleiben - Gericht weist Klage gegen lesbische und schwule Piktogramme ab

Zum Christopher-Street-Days 2015 wurden erstmals im Glockenbachviertel und am Gärtnerplatz Ampel-Motive eingesetzt, die homosexuelle Paare zeigen. Seit 1. Juli 2019 sind die Ampel-Pärchen dort an sechs Übergängen dauerhaft installiert.

Ampeln mit schwulen und lesbischen Piktogrammen.
Ampeln mit schwulen und lesbischen Piktogrammen. © Michael Nagy/Presseamt München

Ein Münchner hatte sich jedoch daran gestört und vor dem Verwaltungsgericht (VG) dagegen geklagt. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da der Mann nicht habe geltend machen können, in seinen Rechten verletzt zu sein. Nun scheiterte der Münchner auch mit der daraufhin beantragte Zulassung der Berufung beim VGH.

Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Wie die Stadt München mitteilt, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Begründung unter anderem aus, dass die Piktogramme ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden sollen. Zudem sollen sie auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung sein.

Auch übe die Stadt durch die Verwendung der homosexuellen Ampel-Pärchen nicht in unzulässiger Weise Einfluss auf die Meinungsbildung aus, sondern unterstütze dadurch wesentliche Prinzipien des Zusammenlebens.

Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet ist, stellt ein Verfassungsprinzip dar, dessen Gehalt aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen, insbesondere den Grundrechten, abgeleitet wird. [...] Davon umfasst ist ersichtlich auch die Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen.

Bayerische Verwaltungsgerichtshof

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