Auch der BA Pasing-Obermenzing fordert, dass sich die Stadt München für höhere Busgelder gegen illegale Rodungen einsetzt. Der illegale Kahlschlag des Grundstücks an der Frihindorfstraße sorgte im Jahr 2019 für große Empörung.
„Einen Baum zu pflanzen, kostet 3.000 Euro. Die Strafen für illegale Fällungen starten bei 50 Euro. Das müssen wir angleichen“, erklärte Antragsstellerin Brigitte Voit (SPD). Von den Grünen erhielt sie volle Zustimmung.
Claus Wunderlich (FDP) reagierte hingegen verwirrt: „Sie wollen uns wohl einen Bären aufbinden, dass ein neuer Baum 3.000 Euro kostet.“ Eine Fällung sei eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Verursacher tödlicher Unfälle erhielten eine Strafe von 3.000 Euro. „Da wäre die Relation verschoben“.
Auch handele es sich bei Baumfällungsstrafen um Landesrecht, weswegen die Stadt wenig tun könne. Gegen Stimmen von CSU, FDP und AfD wurde der Antrag dennoch mehrheitlich beschlossen.
Ein Blick in Münchens Baumschutzverordnung zeigt: Die Stadt bezieht sich dabei auf das Bayerische Naturschutzgesetz, genauer gesagt Artikel 57, Absatz 1. Darin wird ein Strafmaß von bis zu 50.000 Euro genannt. Ein Mindestbetrag wird aber nicht erwähnt. Das möchte der BA nun einführen. Leo Meyer-Giesow (FW/ÖDP) fasste passend zusammen: „Der Betrag soll von illegalen Fällungen abschrecken.“ Der Antrag soll nun auch an andere BAs gehen.
Tatsächlich gibt es aber ein Mindest-Strafmaß. für unerlaubte Baumfällungen. Dieses basiere auf dem Bußgeldkatalog „Umweltschutz“, wie ein Sprecher des Bayerischen Umweltministeriums auf Hallo-Anfrage erklärt: „Der Bußgeldkatalog sieht zum Beispiel für ein ordnungswidriges Abschneiden von Bäumen einen Regel- und Rahmensatz von 50 Euro bis 7.500 Euro vor und regelt weitere Einzelheiten. Bei Verstößen gegen weitere Schutzvorschriften (z.B. Baumschutzverordnung) kann die Geldbuße höher ausfallen.“
Für den Vollzug und die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten im Naturschutzrecht seien in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. „Wie hoch das Bußgeld genau zu bemessen ist, ist eine Einzelfallentscheidung“, ergänzt der Sprecher.
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