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BA 2 will die Gehwege an Thalkirchner Straße 64/72 von den illegal geparkten Fahrzeugen befreien

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Der BA 2 wirft dem Motorradladen vor, dass er unter anderem ohne Berechtigung den Gehweg für eigene Zwecke in Anspruch nehme.
Der BA 2 wirft dem Motorradladen vor, dass er unter anderem ohne Berechtigung den Gehweg für eigene Zwecke in Anspruch nehme. © Leonie Forth

Ein Motorradladen und seine Kunden sorgen für Ärger: zugeparkte Gehwege durch Motorräder, sowie Kraftradwäschen und Reparaturen auf dem Gehweg sollen verhindert werden...

Isarvorstadt ‒ Durch Motorräder dicht zugeparkte Gehwege und Grünstreifen in dem Abschnitt Thalkirchner Straße 64/72 – darüber beschweren sich Anwohner seit etwa zehn Jahren. Nun will der BA 2 den Missstand beenden: In dem einstimmig angenommenen überfraktionellen Antrag verlangt das Gremium eine Arbeitsgruppe aus betroffenen Referaten, Bezirksinspektion, Polizei sowie Parküberwachung zu bilden, um gemeinsam das Problem zu lösen.

Reparaturen und Motorradwäschen auf Gehweg

Als Störenfried ist ein Motorradladen im Schreiben des BA genannt, der „ohne Berechtigung den Gehweg und die Parkplätze für eigene Zwecke in Anspruch nimmt – als ob diese sein Privateigentum wären“. Die Politiker geben außerdem an, dass die Fahrzeuge laut Anwohnern und eigener Beobachtungen häufig auf dem Gehweg oder Parkplätzen repariert oder gewaschen würden. Dies führe zur Verunreinigung der Flächen von Gehweg durch Benzin- und Ölrückständen. Der Werkstattmüll lande zudem regelmäßig in Containern für Restmüll.

Darüber hinaus fänden oft Probefahrten mit schweren, lauten Motorrädern und Rollern auf dem Gehweg sowie auf der Thalkirchner Straße vor dem Krankenhaus statt, obwohl die Straße für Motorräder gesperrt sei. „Alle bisher ergriffenen Maßnahmen sowohl von privater wie öffentlicher Seite konnten keine Besserung bewirken“, heißt es im Antrag.

Motorräder werden abgeschleppt

„Trotz des Einschreiten der Parküberwachungskräften findet der Besitzer immer wieder die Möglichkeit, ungeschoren davonzukommen“, sagt ein BA-Mitglied, das namentlich nicht genannt werden will, im Gespräch mit Hallo. Um diese Verstöße rechtlich zu verfolgen, müsse ein Berechtigter fast ständig vor Ort sein, um das Ganze zu dokumentieren. Aufgrund des Personalmangels sei es allerdings nicht möglich.

Auf Hallo-Anfrage bezüglich dieser Vorwürfe hat der Besitzer des Ladens nicht reagiert. Eine Sprecherin der Polizei bestätigt allerdings, dass der Fall der örtlichen Polizeiinspektion bekannt ist: „Die auf den Gehwegen geparkten Motorräder werden künftig im vereinfachten Verfahren abgeschleppt.“ Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) berichtet wiederum, dass die Frist zur Beantwortung des Antrags drei Monate beträgt. In diesem Fall wäre das der 17. Januar 2024. „Das bedeutet aber nicht, dass zwischenzeitlich keine Maßnahmen im normalen Verwaltungsverfahren ergriffen werden können“, teilt Julien Chauve , Sprecher des Referates mit.

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