Was bringt der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien für die Mieter in München?

Was sagt der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien zu Mietenschutz, Mietpreisbremse und Mietspiegel? Der Mieterverein München hat einen Blick darauf geworfen...
- Die Ampel-Parteien haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt.
- Das Papier hat auch Auswirkungen auf Mieter in München.
- Das sagt Volker Rastätter vom Mieterverein München zu Mietenschutz, Mietpreisbremse und Mietspiegel...
Die Ampel aus SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch das Thema Wohnen und Miete wird dort behandelt. Doch Volker Rastätter, dem Geschäftsführer des DMB Mietervereins München, gehen die Maßnahmen nicht weit genug um die Lage auf den Wohnungsmarkt zu beruhigen.
Gerade München bräuchte dringend Hilfe von der Bundespolitik – in Form eines schlüssigen Gesamtkonzepts mit Bodenrechtsreform, Mietenstopp und einer Mietpreisbremse, die ihren Namen verdient.
Raststätter setzt jedoch Hoffnung auf das neue, eigenständige Bauministerium. Bislang gehörte der Bereich als einer von vielen zum Innenministerium. Da die SPD das Ministerium übernimmt und im Wahlkampf mit bezahlbaren Mieten geworben hat, will der Geschäftsführer des DMB Mietervereins München Taten sehen.
Was bringt der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien den Mietern in München?
Schlecht dagegen sei, dass die bestehenden Regeln zum Mietenschutz im Koalitionsvertrag nur verlängert, aber nicht verbessert würden. So habe etwa die Mietpreisbremse viele Schlupflöcher. Sie gelte zum Beispiel nicht, wenn schon die Vormiete höher war. Rastätter: „Wer in München eine Wohnung sucht, findet extrem viele Angebote teurer, möblierter Wohnungen. Mit diesen möblierten Wohnungen wird es Menschen gezielt extrem schwer gemacht, die Mietpreisbremse geltend zu machen“, erkärt Raststätter.
Normalerweise darf bei der Mietpreisbremse die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 Prozent überschritten werden. Bei möbliertem Wohnraum kommt zusätzlich noch ein Möblierungszuschlag dazu.
Eine Regelung zum Möblierungszuschlag zu finden, habe die Ampel verpasst, genauso wie die Regeln für Eigenbedarfskündigungen zu verschärfen. „Eigenbedarf darf also weiterhin auch für entfernte Verwandte, Hauspersonal oder gelegentliche Opernbesuche angemeldet werden“, sagt Volker Rastätter. Das sei für München ein großes Problem. Denn gebe seit seit Jahren steigende Zahlen bei Eigenbedarfskündigungen. Diese Art von Kündigungen sei eine relativ einfache Möglichkeit, jemanden aus der Wohnung zu bekommen.
Mietenschutz in München - Das bringt der Koalitionsvertrag den Mietern
Auch stehe im Koalitionsvertrag nichts davon, dass der Paragraf zur Mietpreisüberhöhung (§5 Wirtschaftsstrafgesetz) so angepasst wird, dass e in der Realität auch anwendbar ist. Derzeit müssten Mieter vor Gericht nachweisen, dass Vermieter eine Notlage ausgenutzt haben – was laut Raststätter kaum möglich ist.
Während die Mietpreisbremse jedoch nur für neu abgeschlossene Mietverträge gilt, habe es die Ampel versäumt, auch ein gutes Konzept für Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen aufzulegen.
So hätte ein Mietenstopp die Mieten auf dem jetzigen Stand eingefroren. Nun möchte die Ampel lediglich die sogenannte Kappungsgrenze absenken. In angespannten Wohnungsmärkten wie München sollen Mieten zukünftig nur noch um 11 Prozent in drei Jahren erhöht werden dürfen, statt bisher 15 Prozent. Obergrenze dabei ist die ortsübliche Vergleichsmiete.
Für die Münchnerinnen und Münchner ist es gut, wenn ihre Miete nun weniger schnell steigen darf. Allerdings wäre es dringend notwendig, dass die Mieten in München gar nicht mehr steigen und dass auch Staffel- und Indexmietverträge abgesichert sind. All das schafft die Kappungsgrenze nicht. Dafür braucht es einen Mietenstopp.
Die Ampel-Parteien wollen einen Umstieg auf ein Teilwarmmieten-Modell prüfen, in das auch die Modernisierungsumlage aufgehen soll. Hier sollte laut Raststätter vor allem darauf geachtet werden, dass die Mieter einen noch größeren Teil der Kosten übernehmen müssen,
Die Ampel-Parteien sollen sich beim CO2-Preis darauf geeinigt haben, dass diese Steuer voraussichtlich zwischen Mietern und Vermietern ab dem 1. Juni 2020 aufgeteilt wird. Dies wäre eine Verbesserung zu der jetzigen Lösung
Bislang würden Mieter die Steuer komplett bezahlen, obwohl sie keinen Einfluss auf die Art der Heizung haben. „Logisch wäre es gewesen, dass Vermieterinnen und Vermieter komplett für diese Steuer aufkommen, denn sie können entscheiden, ob sie eine umweltfreundlichere Heizung einbauen“, so Rastätter.
Zudem sollen laut Koalitionsvertrag jährlich 400.000 neue Wohnungen, davon 100.000 geförderte, entstehen. Raststätter hält die doppelte Menge an geförderten Wohnungen für nötig. „Denn wir brauchen keine Luxuswohnungen, sondern Wohnungen für Normalverdienende.“ Vermieter sollten auch dann nur mehr von ihren Baukosten abschreiben können (drei Prozent statt bisher zwei laut Koalitionsvertrag), wenn sie geförderten Wohnraum bauen, fordert Rastätter.
Eine Bodenreform wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag nicht angehen. Volker Rastätter: „Es wird also weiterhin bei exorbitanten Bodenpreisen bleiben. Es ist für München fatal, wenn Bodenpreise weiter so in die Höhe schnellen können.“ Denn wenn der Boden schon extrem viel kostet, könne nur schwer bezahlbarer Mietwohnraum entstehen.
Der Koalitionsvertrag zum Mietenspiegel
Den Erhebungszeitraum für Mietspiegel von sechs auf sieben Jahre zu erhöhen, sei nur eine kleine Verbesserung für Mieter in München – es würden ein paar mehr Bestandsmieten einfließen, die sich in der Regel preismildernd auswirken.
Mietspiegel werden verwendet, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Diese ist beispielsweise für Mieterhöhungen relevant. Laut Raststätter würde der Mietspiegel nur dann ein realistisches Bild abgeben, wenn alle Mieten einfließen.
Interessant könnte das im Koalitionsvertrag angesprochene Pilotprojekt sein, das Mietspiegel anhand von Angaben in der Steuererklärung erheben will. „Denn hier wären alle Mieten umfasst – und der Eiertanz um die Bestandsmieten endlich aufgelöst“, sagt Rastätter.
Ein guter und wichtiger Schritt sei, dass die Ampel-Parteien wieder eine Wohngemeinnützigkeit einführen wollen. Das Grundprinzip: Wer dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schafft, wird steuerlich begünstigt. „Ein richtiger und wichtiger Schritt. Jetzt kommt es darauf an, wie die Regelung konkret ausgestaltet wird“, sagt Volker Rastätter.
In Sachen Vorkaufsrecht gebe es kein Festlegen der Ampel-Parteien, das Baugesetzbuch so anzupassen, dass Kommunen wie München das Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten weiter ausüben können. Jedoch aber die Zusage zu prüfen, ob sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.
Quelle: www.hallo-muenchen.de