1. tz
  2. München
  3. Stadt
  4. Hallo München

Fall neu aufgerollt ‒ Mann wegen Mordes an Ehefrau im Jahr 2015 in München wieder verhaftet

Erstellt:

Von: Kristina Beck

Kommentare

Grelles Polizei-Blaulicht.
Die Polizei München hat einen Mann wegen eines Tötungsdelikts im Jahr 2015 festgenommen. © Christophe Gateau/dpa

War es Suizid oder hat der Ehemann seine Frau getötet? Nach einem Freispruch vor vier Jahren wurde ein 64-Jähriger in München erneut verhaftet. Vorwurf: Mord.

München ‒ Ein Familienvater sitzt acht Jahre nach seiner mutmaßlichen Tat jetzt erneut in U-Haft. Der Vorwurf gegen den inzwischen 64-Jährigen lautet Mord, obwohl das Landgericht München I ihn im Februar 2022 aus Mangel an Beweisen freigesprochen hatte.

Mord oder Suizid? Mann wegen Tötungsdelikt im Jahr 2015 erneut verhaftet

Im August 2015 wurde in einem Anwesen in Haar eine damals 36-jährige Frau tot aufgefunden. Die Obduktion ergab, dass sie, wie die Polizei mitteilt, „infolge eines absoluten Nahschusses“ in den Kopf getötet wurde. Der 56-jährige Ehemann hat damals angegeben, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und Mutter der fünf Kinder Suizid begangen habe.

Erst vier Jahre später, im Jahr 2019, wurde der 56-Jährige wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe verhaftet. Die Staatsanwaltschaft hatte Mordanklage gegen ihn erhoben.

Die Staatsanwaltschaft ging nach dpa-Angaben davon aus, dass er seine Frau nach 17 gemeinsamen Jahren „von Eifersucht getrieben“ umbrachte, weil sie sich kurz zuvor von ihm getrennt hatte und Beziehungen zu anderen Männern eingegangen war. Ein Vorwurf, den der Angeklagte auch vor Gericht bestritt. Er gab an, seine Frau habe sich selbst erschossen.

Bundesgerichtshof kassiert Urteil und erhebt Haftbefehl wegen Mordes

Auch wenn die Kammer erhebliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten gehabt habe, müsse gelten: „in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten“, entschied das Gericht. Die Folge: Der Mann wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof jedoch im Dezember vergangenen Jahres wieder aufgehoben. Daher wurde gegen den Mann erneut ein Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes erlassen. Wie die Münchner Polizei am Freitag mitteilte, sei der Tatverdächtige am Mittwoch, 29. März, in Haar widerstandlos verhaftet worden. Er befinde sich nun in Untersuchungshaft.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt das Kommissariat 11 (Tötungsdelikte) der Münchner Polizei.

Mit dem Hallo München-Newsletter täglich zum Feierabend über die wichtigsten Geschichten aus der Isar-Metropole informiert.

Auch interessant

Kommentare