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Kurzparkzone für Karwinskihöfe ‒ Gehwegparken soll mit neuer Regelung vermieden werden

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Kurz- statt Gehwegparken: Das wollen Stadt und BA mit der neuen Regelung in der Karwinskistraße erreichen.
Kurz- statt Gehwegparken: Das wollen Stadt und BA mit der neuen Regelung in der Karwinskistraße erreichen. © Ursula Löschau

An den Karwinskihöfen soll zukünftig eine Kurzparkzone das Gehwegparken unterbinden. Damit bewilligte das Mobilitätsreferat einen Antrag aus dem vergangenen Jahr.

Obermenzing ‒ Das Mobilitätsreferat (MOR) greift einen Antrag des BA Pasing-­Obermenzing vom Frühjahr vergangenen Jahres auf und befürwortet die Einrichtung einer Kurzparkzone in der Karwinskistraße auf der Südseite der dortigen Läden in den Hausnummern 50 bis 54. „Die Maßnahme soll sich dabei zeitlich auf die Öffnungszeiten der Geschäfte beschränken – werktags, Montag bis Freitag, von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr“, teilt das MOR mit. In der übrigen Zeit sollen die Parkplätze weiter von Anwohnern genutzt werden können. Bis zur Umsetzung könne es aber noch etwas dauern. Erst müssten nicht zuletzt der BA und das Polizeipräsidium München angehört werden.

Im Gremium bemüht man sich bereits seit längerem um eine Lösung. Auch Haltverbote waren im Gespräch, um zu verhindern, dass Kunden den Gehweg vor den Geschäften zuparken. Das gibt die Rechtslage laut MOR aber nicht her. Auf Gehwegen sei das Parken „nach den allgemeinen Verkehrsregeln“ ohnehin verboten, erklärte eine Sprecherin. Ein gesondertes Haltverbot schied damit aus.

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