Schnee und Eis auf Gehwegen - Stadt München weist auf Räumpflicht für Grundstückseigentümer hin

Im Winter müssen die Gehwege frei von Schnee und Eis sein. Die Stadt erinnert daher Grundstücksinhaber außerhalb des Vollanschlussgebiets an ihre Pflicht zur Räumung.
Um Unfällen auf den Gehwegen vorzubeugen, müssen Eigentümer eines Grundstücks außerhalb des Vollanschlussgebietes den Schnee räumen und mit Split oder Sand gegen die Glätte vorgehen. Hauseigentümer können dazu aber Mieter oder den Hausmeisterdienst verpflichten.
Falls kein Gehweg vorhanden ist, müssen Anlieger für einen geräumten und gesicherten Fußgängerstreifen in ausreichender Breite vor ihrem Grundstück sorgen.
Werktags bis 7:00 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr muss die Pflicht spätestens erfüllt sein. Bis 20:00 Uhr abends müssen die Wege auch frei bleiben.
Die Nutzung von Streusalz ist aus Gründen des Umweltschutz verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Räumpflicht für Eigentümer eines Grundstücks: Welche Straßen gehören zum Vollanschlussgebiet?
Das Vollanschlussgebiet besteht etwa aus den Teilen der Stadt innerhalb des Mittleren Rings, sowie dem Kernbereich des Bezirks Pasing. In diesem Bereich wird der Winterdienst von der Stadt München übernommen. Deshalb fallen in diesem Gebiet entsprechende Straßenreinigungsgebühren an.
Fällt mein Grundstück ins Vollanschlussgebiet?
Unter www.muenchen.de/winterdienst können sich Grundstückseigentümer in der Straßenreinigungssatzung informieren, ob ihr Grundstück ins Vollanschlussgebiet fällt. Ist eine Straße dort nicht aufgeführt oder fällt sie in die Reinigungsklasse „F“, sind Anlieger selbst für die Räumung der Gehwege verantwortlich.
Weitere Informationen kann man online unter www.muenchen.de/winterdienst oder telefonisch zu den Bürozeiten des Baureferats unter 233-61201 einholen.
Landeshauptstadt München/kw