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Weg frei für Schanigärten ‒ München erlaubt weiterhin beliebte Freiluft-Terrassen vor Gaststätten

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Von: Kristina Beck

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Schanigarten in München: Türkenhof in Schwabing.
Schanigarten in München: Einem Sommer mit den Freiluft-Wirtschaften steht nichts mehr im Wege. © Peter Kneffel/dpa

Bayerns Kommunen setzen weiterhin auf Schanigärten. Auch in München soll die Außengastronomie auf ehemaligen Parkplätzen bestehen bleiben.

München ‒ Die letzten drei Jahre der Corona-Pandemie verschwinden immer mehr aus dem Gedächtnis ‒ zumal die Corona-Regeln wie Test- und Maskenpflicht nach und nach fallen. Doch einige Entwicklungen aus der Pandemie-Zeit bleiben bestehen. Dazu gehören beispielsweise die Schanigärten, die sich als Freiluft-Terrassen in das Stadtbild bayerischer Städte fast nahtlos eingefügt haben.

Die Freude über die Außengastronomie überwiegt bei den meisten. Die Wirte freuen sich über zusätzlichen Platz und Mehreinnahmen, die Gäste über die Gelegenheit, im Freien zu sitzen. Gerade in Zeiten strenger Corona-Maßnahmen war dies, eine Möglichkeit sich mit Freunden in einer Gaststätte zu treffen.

Schanigärten in Bayern und München ‒ Kommunen halten Außengastronomie fest

Nun lassen Bayerns Städte dauerhaft größere Freischankflächen zu, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) heute berichtet. Gastwirte dürfen auf Flächen, die früher als Parkplätze dienten, nun in der wärmeren Jahreshälfte Tische und Stühle stellen, wie mehrere Städte mitteilten. 

Auch in München bleiben die erweiterten Freischankflächen erhalten. Während der Pandemie hatte die Stadt Wirten erlaubt, Parkplätze für Außengastronomie zu nutzen ‒ es war die Geburtsstunde der „Schanigärten“.

Woher kommt der Begriff?

Der Ausdruck stammt aus Wien und bezeichnet dort kleine Freiluft-Terrassen vor Kaffeehäusern. In München werden die Schanigärten häufig durch Pflanzenkübel oder Holzzäune eingegrenzt.

Vonseiten der Bürger habe es viel Lob für die Schanigärten gegeben, teilte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR) der Landeshauptstadt nach Angaben der dpa mit. Deshalb beschloss der Münchner Stadtrat im Mai 2021, sie in den Monaten von April bis Oktober beizubehalten.

Einigen Wirten habe man zudem erlaubt, ihre Flächen seitlich zu erweitern, sagte der KVR-Sprecher: „Jeder Schanigarten und jede Erweiterung einer Freischankfläche wird als eine Sondernutzung vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt.“ 

Eine Maßnahme, die die Wirte während der Corona-Pandemie für ihre Verluste ein wenig entschädigen sollte, bleibt damit erhalten.

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